Skandal mit Sperrvermerk Alleingang der Univerwaltung sorgt fuer Chaos, Kollaps und Nervenkrisen Lange Warteschlangen im Carolinum: Tausende von Geisteswissenschaftlern wollen ihre Sperrvermerke fuer die Rueckmeldung zum Sommersemester loeschen lassen. Handelt es sich bei den einen um angeblich nie abgelegte Zwischenpruefungen, drohen anderen rigide Massnahmen, da die Bezeichnung ihres Studiengangs nicht mehr dem neuen Fachschluessel entspricht. Viele Institute meldeten bestandene Teilpruefungen nicht an die Zentralverwaltung weiter, die nunmehr Tausende abmahnte. Zeitgleich forderte das Studentensekretariat 8.000 Kommilitonen auf, sich innerhalb von nur 6 Tagen auf ein bestimmtes Teilgebiet ihres Studienganges festzulegen. "Vor drei Monaten habe ich mich zur Magisterpruefung angemeldet und jetzt soll ich auf einmal wegen fehlender Zwischenpruefung (ZP) exmatrikuliert werden." Da ist selbst ein Buerokratiehaudegen wie Andreas H. (28) von den Socken. Die institutseigenen Pruefungsstellen, auf welche die Univerwaltung bei ihrer Ueberwachungsaktion zurueckgreifen wollte, exstieren vielfach ueberhaupt nicht. Zu ihrer Einfuehrung gibt es bis heute keine Rechtsvorschrift. So muessen ZP-Zeugnisse mancherorts muehsam innerhalb des Instituts gesucht werden. Im Zuge einer Angleichung geisteswissenschaftlicher Studiengaenge haben die Studierenden schlagartig unter der jahrlangen Funkstille zwischen Instituten und Verwaltung zu leiden. Das gilt nicht nur fuer die rund 4.000 ZP-Opfer, sondern auch fuer die Adressaten des Rundschreibens vom 13. Dez. 1994. Wer etwa Romanistik (MA) studiert, sollte sich umgehend zwischen Sprach- und Literaturwissenschaft entscheiden. "Eine Absprache mit den Instituten fand nicht statt" - worauf Regierungsdirektor Behrens, Hauptverantwortlicher in der Verwaltung stolz ist, ruft unter betroffenen Studierenden Reaktionen hervor, die bis zu massiven Existenzaengsten reichen. Institutsleitungen sind empoert. 50% der Empfaenger waren nicht betroffene Lehramtskandidaten oder bereits exmatrikuliert, der "Aufruf zur Mithilfe" nannte weder Beantwortungsfrist (17. Jan.) noch Konsequenzen bei Nichtbeachtung (Sperrung, Exmatrikulation) Von ca. 1.000 Gemassregelten trifft es Romanisten und Slavisten besonders hart: Unklar ist, ab wann Umbenennung als Fachwechsel gilt. Die Verwaltung uebersah, dass eine Unterscheidung Sprach/Literaturwissenschaft im Grundstudium bislang nicht existierte. Die Folge: Hunderte stehen bereits mit der ZP vor moeglicherweise BAFoeG-relevanten Entscheidungen. Hoeren wir dazu Prof.Dr. Peter Ulmer: "Aus der Tatsache, dass ich als Rektor darueber nicht Bescheid weiss, koennen Sie schliessen, dass die Angelegenheit nicht bedeutend sein kann." Dada lebt! - (Siehe S. 4) (eile/step)