Rueckmeldechaos wegen neuer Zwischenpruefungsordnung Verstanden hat es keiner, die Verwirrung war gross, und die meisten dachten wohl einfach: "Die spinnen doch da im Sekretariat!" Ungefaehr viertausend Studierende in Magister- und Lehramtsstudiengaengen sowie der grundstaendigen Promotion bekamen Mitte Januar mit den ueblichen Unterlagen zur Rueckmeldung einen Brief. Darin wurden sie darauf hingewiesen, dass ihre Rueckmeldung wegen fehlender Zwischenpruefung, bzw. fehlenden Vordiplomes vorerst gesperrt sei. Wenn sie diesen Nachweis nicht bis zum 24. April 95 bringen, werden sie "mit Sofortvollzug" fuer diese Faecherkombination exmatrikuliert, wurde ihnen angedroht. Grund dieser Aktion war nicht etwa Langeweile im Studentensekretariat, sondern die geaenderte Zwischenpruefungsordnung, die besagt, dass innerhalb von vier Semestern die Zwischenpruefung abgelegt sein muss. Zwar gab es schon eine derartige Pruefungsordnung, doch diese war nicht an das Universitaetsgesetz angepasst; das Problem lag schlicht darin, dass sie nicht ueberwacht wurde. Deshalb arbeitete man - nach einem ersten gescheiterten Versuch 1986 - eine neue Pruefungsordnung aus, die am 25.1. 1993 erlassen wurde. Nach einer zweijaehrigen Uebergangsfrist begann nun die grosse Offensive, und all diejenigen, die mit Beginn des siebten Fachsemesters noch keine Zwischenpruefung nachgewiesen haben, wurden ins Sekretariat zitiert. "Wir haben versucht, die Studenten so gut wie moeglich zu informieren", verteidigt sich Klaus Billing, Leiter des Sekretariats, "doch wir stiessen einfach auf kein Interesse. Letztes Jahr organisierten wir eine grosse Informationsveranstaltung und mieteten dazu extra den Hoersaal 13 an. Was war das Ergebnis: ganze 27 Studenten sind gekommen!" Information ist gut, Information ueber die geplante Information ist besser: Die einzelnen Fakultaeten wurden ueber dieses Vorhaben scheinbar nicht sehr ausfuehrlich unterrichtet. Wie sonst ist zu erklaeren, dass viele Institutsleiter erst jetzt darauf aufmerksam wurden? Frau Karst-Mattausch, die Studienberaterin am Romanistischen Seminar, erklaerte z.B., erst jetzt von ihren Studenten von der Aenderung erfahren zu haben. Zu recht sind viele Lehrende aergerlich auf den Alleingang des Sekretariats, das sich in keiner Weise mit den Fakultaeten abgesprochen hat. Zwar ging man im Carolinum durchaus davon aus, dass die meisten die Zwischenpruefung schon laengst haben und sie lediglich noch nicht eintragen liessen. Allerdings liegt die Verantwortung fuer die Meldung der abgelegten Pruefungen bei den Instituten und nicht den Studierenden, die sich nun alle einzeln vor dem obersten Verwaltungsgremium verteidigen muessen, wozu rechtlich ueberhaupt keine Grundlage besteht. Eine Koordination mit den Fakultaeten, die dieses Chaos sicherlich verhindert haette, fand erst gar nicht statt. "Die Fakultaet macht die Pruefungsordnung, und wir haben dann die Arbeit damit", meint Billing lediglich zu dem Vorgehen. Ein weiterer Grund fuer die Berufung ins Sekretariat lag in der Faecherumbenennung Ende letzten Jahres (siehe ruprecht- Meldung im Internet am 12.1.). Bislang ging aus der Bezeichnung oft nicht hervor, welchen Zweig des Faches man studierte. Stand z.B. im bisherigen Verzeichnis "Nebenfach Anglistik", im neuen Register dagegen aber nun "Englische Philologie, Nebenfach Literaturwissenschaft", bekam man automatisch einen Brief zugeschickt. Der Grund fuer diese Umbenennung, versichert Billing, lag ausschliesslich in der besseren Erfassung, man wollte die Studierenden nicht zwingen, sich von Anfang an auf ein bestimmtes Fach festzulegen. Ein Wechsel sei spaeter zwischen den einzelnen Zweigen problemlos moeglich. Ein Stockwerk hoeher, bei Regierungsdirektor Behrens, klingt das allerdings etwas anders: "Es wird angestrebt, dass sich der Student bereits im ersten Semester fuer ein Fachgebiet entscheidet." Quo vadis, Carolinum? (gz)