Kräftemessen

MdL-Student ließ sich nicht von der Uni werfen

Auch unser Rektor ist nicht der ewige Sieger. Unlängst zog er sogar gegen einen Studenten den Kürzeren. Der Politologe und Germanist im 27. Semester erhielt zum Ende des Wintersemesters die Exmatrikulation. Die Begründung lautete, einem Studenten sei laut Universitätsgesetz nicht erlaubt, einem Vollzeitjob nachzugehen. Pech für Ulmer: Der Langzeitstudent ist Landtagsabgeordneter und konterte auf höherer Ebene. Das Grundgesetz nämlich schützt den Arbeitsplatz eines Abgeordneten. Und genau dies müsse dann ja wohl auch für einen Studenten gelten.

Wahrscheinlich hätte der 34jährige Michael Jacobi in aller Ruhe in diesem Sommer sein Studium abgeschlossen - wenn da nicht gerade die Umstrukturierung der Magisterstudiengänge gewesen wäre (ruprecht berichtete). So erhielt er also wie fast alle seine Kommilitonen ein Schreiben, in dem er aufgefordert wurde, seine Zwischenprüfung nachzuweisen. Eigentlich reine Routine, doch als Jacobi sein Grundstudium durchlaufen hatte, gab es überhaupt noch keine Zwischenprüfung. Ein kurzer Brief an die Herren im Sekretariat, und die Sache dürfte erledigt sein, dachte er; zumal er die Politologie schon abgeschlossen hatte und mitten im Germanistik-Examen steckt. Doch dem Grünen-Politiker unterlief dabei eine kleine Fahrlässigkeit. Als Eckhard Behrens, Dezernent der Zentralen Univerwaltung, sein Schreiben in den Händen hielt, schlug bei ihm sofort der Exmatrikulations-Alarm an: Auf dem Papier prangte unübersehbar der Landtagsbriefkopf. § 86 des Universitätsgesetzes jedoch verbietet, daß "der Studienbewerber (...) beruflich tätig ist". Jacobi dachte allerdings überhaupt nicht daran, sich mit dieser Entscheidung geschlagen zu geben. Er verfaßte ein freundliches Schreiben, in dem er den Rektor darüber aufklärte, daß es noch andere Gesetze gibt. Im Artikel 48 der Grundgesetzes heißt es nämlich, daß niemand "gehindert werden (darf), das Amt eines Abgeordneten zu übernehmen und auszuüben. Eine Kündigung oder Entlassung aus diesem Grunde ist unzulässig". Folglich darf ein Student also auch nicht von der Uni geworfen werden.

Jacobi hätte es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen: "Ich bin sicher, daß ich gewonnen hätte." Rückendeckung verschaffte er sich bei Wissenschaftsminister von Trotha, dem er eine Kopie seines Briefes zukommen ließ. Gegen soviel scharfes Geschütz gab sich unser Rektor schließlich geschlagen und ließ Jacobi wieder immatrikulieren. Der Sieg des Gerechten... (gz)


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