Dies ist ein Archiv der ruprecht-Webseiten, wie sie bis zum 12.10.2013 bestanden. Die aktuelle Seite findet sich auf https://www.ruprecht.de

ruprecht-Logo Banner
ruprecht/Schlagloch-doppelkeks-Jubiläum
Am 13.10. feiern wir 25 Jahre ruprecht/Schlagloch und 10 Jahre doppelkeks [...mehr]
ruprecht auf Facebook
Der aktuelle ruprecht
ruprecht vor 10 Jahren
Andere Studizeitungen
ruprechts Liste von Studierendenzeitungen im deutschsprachigen Raum
ruprecht-RSS
ruprecht-Nachrichten per RSS-Feed
 Hochschule
04.02.2009

Drei Geschwister = ein gebührenfreies Studium

Bei mehr als zwei Geschwistern darf einer gebührenfrei studieren

Ab dem kommenden Semester müssen Studenten, die zwei oder mehr Geschwister haben, keine Studiengebühren mehr zahlen. Die Dauer der Gebührenbefreiung ist nicht begrenzt. Die neue Geschwisterregelung macht's möglich.

Ab dem kommenden Semester müssen Studenten, die zwei oder mehr Geschwister haben, keine Studiengebühren mehr zahlen. Die Dauer der Gebührenbefreiung ist nicht begrenzt.

Bei dieser neuen Änderung des Landeshochschulgesetzes spielt es keine Rolle wie alt die Geschwister sind, ob sie studieren oder bereits berufstätig sind. Die Befreiung nach der Geschwisterregelung gilt jedoch nur für ein Geschwister.

Falls andere Geschwister an einer Hochschule in Baden-Württemberg studieren und aus anderen Gründen wie einer Behinderung keine Studiengebühren zahlen, ist eine Befreiung nach der Geschwisterregel weiterhin möglich.

Auch bei Auslandssemestern gibt es neue Regeln: Diese sind nicht gebührenpflichtig, wenn man an einer ausländischen Hochschule immatrikuliert ist und für das Semester nicht beurlaubt ist. Für die Befreiung reicht ein formloser Antrag, eine Bestätigung der ausländischen Hochschule über die Zulassung und später die Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Hochschule.

Ebenso zahlt die Universität bei einer Exmatrikulation bereits gezahlte Gebühren zurück. Je nach Zeitpunkt gibt es ganz oder teilweise Geld zurück. Für das Sommersemester 2009 gilt folgende Staffelung:

  • Bis zum 29. April 2009 bekommt man die gesamten 500 Euro erstattet.
  • Vom 29. April bis 31. Mail: 350 Euro
  • Vom 1. bis 30. Juni: 200 Euro
  • Vom 1. bis 31 Juli: 50 Euro
  • Nach dem 1. August gibt es keine Rückerstattung

(Stichtag ist das Eingangsdatum des Antrags)

Die gleiche Regelung gilt bei einer genehmigten Beurlaubung nach Vorlesungsbeginn.



Weitere Informationen gibt es hier: http://www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/gebuehren

Das entsprechende Antragsformular findet ihr hier (Das Formular müsst ihr ausgefüllt und zusammen mit den Geburtsurkunden aller Geschwister an das Studentensekretariat schicken.)

von Redaktion
   

Archiv Hochschule 2022 | 2021 | 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | 2015 | 2014 | 2013 | 2012 | 2011 | 2010 | 2009 | 2008 | 2007 | 2006 | 2005 | 2004