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 Hochschule
21.12.2011

Steuern im Einvernehmen

Statt 500 Euro vom Studi gibt's 280 Euro vom Land

Logo der grün-roten Koalition in Baden-Württemberg zum Landtagswahlsieg 2011

Ab dem Sommersemester 2012 werden die Hochschulen in Baden-Württemberg keine Studiengebühren mehr für Bachelorstudiengänge und konsekutive Master erheben. Die Gebühren ersetzt das Land durch Steuergelder in Form einer Kopfpauschale. 

Statt der Gebühren erhalten die Hochschulen die Kompensationsmittel für die wegfallenden Gebühren direkt vom Land. 280 Euro pro Student pro Semester. Obwohl die Gebühren vorher 500 Euro betrugen, bedeutet dies für etliche Hochschulen eine Verbesserung. 

Gerade die Pädagogische Hochschule in Heidelberg litt bisher unter den Möglichkeiten für Studenten, sich von den Gebühren befreien zu lassen. Überraschend viele Studenten nahmen die Geschwisterregel erfolgreich in Anspruch, sodass bereits verplante Einnahmen fehlten. Die PH stand plötzlich vor einem Millionendefizit. Es folgte eine mehrjährige Haushaltssperre, die erst in den kommenden Wochen enden wird.

Allerdings können staatliche Hochschulen nach wie vor Studiengebühren für weiterbildende Masterstudiengänge erheben. Der Höhe sind dabei keine Grenzen gesetzt. So zahlt man an der Uni Heidelberg für ein Semester „Führung in Diakonie und Kirche“ genau 1810,40 Euro.

Mit der Abschaffung der Gebühren wird die Finanzierung für die Hochschulen kalkulierbarer. Das kommende Gesetz sieht vor, dass die Mittelverteilung nur im "Einvernehmen" mit den Studenten erfolgen darf. Zusammen mit der Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft werden die Mitbestimmungsrechte der Studenten auf dem Papier gestärkt. Doch welche Folgen das im Alltag haben wird, ist noch nicht absehbar.

Denn schon jetzt haben die Studenten in den Gebührenkommissionen die Mehrheit. Im Alltag jedoch war die Zusammenarbeit zwischen Studentenvertretern und Dozenten oft von Konflikten bestimmt. Wenn Univerwaltung und Professoren berichten, dass die Zusammenarbeit in den Studienkommissionen einvernehmlich verlief, treibt das manchen Studentenvertretern die Zornesröte ins Gesicht. Studentische Mitglieder seien regelrecht und fortgesetzt ausgetrickst worden - von ihren Professoren, vom Rektor, der Verwaltung und vom alten Ministerium, berichten ehemalige studentische Kommissionsmitglieder.  

Auch wenn die meisten Studenten nun 500 Euro weniger pro Semester zahlen müssen, es bleiben 106,50 Euro. Die 40 Euro „Verwaltungsgebühren“1 und der Semesterbeitrag für das Studentenwerk in Höhe von 66,50 Euro. Wohin die 280 Euro "Kopfgeld" fließen werden, soll weiterhin im Einvernehmen mit den Studenten entschieden werden. Ob das „Einvernehmen“ in der Praxis anders aussieht als bisher, wird auch an der Ausgestaltung der kommenden Verfassten Studierendenschaft in Baden-Württemberg liegen.

 


 

1 Die „Verwaltungsgebühr“ ersetzte 2003 die 1998 eingeführte „Rückmeldegebühr“ in Höhe von 100 D-Mark (rund 51 Euro). Das  Bundesverfassungsgericht erklärte die Rückmeldegebühr für unrechtmäßig, da der tatsächliche Aufwand die Gebührenhöhe massiv überstieg. Die 2003 eingeführte Verwaltungsgebühr wurde mit 40 Euro relativ niedrig angesetzt, um sie klagesicher zu machen. Eine von der damaligen CDU/FDP-Landesregierung beauftragte Erhebung behauptete sogar, dass der Verwaltungsaufwand eines Studenten pro Semester 120 Euro betrage.

von Reinhard Lask
   

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