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 Hochschule
13.04.2013

Die Stimme in Form bringen

Studierende gestalten die Verfasste Studierendenschaft

Nach Jahren der Duldung haben Baden-Württembergs Studierende wieder eine offizielle Vertretung. / Foto: ruprecht

Seit Juli haben die Studierenden Baden-Württembergs wieder eine gesetzlich verankerte Stimme: die Verfasste Studierendenschaft (VS). An der Universität Heidelberg konkurrieren aktuell zwei Organisationsmodelle miteinander. Welches sich durchsetzt, entscheiden die Studierenden bei der Urabstimmung vom 13. bis 15. Mai. 

Stell dir vor, die Studiengebühren werden wieder eingeführt. Statt läppischen 500 Euro sind es diesmal 5.000 Euro, und Deine Studierendenvertretung – schweigt. Denn sie findet das gut. Statt Dich zu informieren, dass Du dir ab nächstem Semester besser einen zweiten Job suchst, meinen Deine sogenannten Repräsentanten, dass die Gebühr eine gerechte Sache und Bildung eine kostbare Ware sei.

Du fragst Dich, wie es sein kann, dass die Dich vertreten, und wer von Deinen Mitstudierenden die gewählt hat. Denn Bildung ist für Dich keine Ware und gerecht findest Du das überhaupt nicht, wenn Du Dich schon während des Studiums verschulden musst. Durch den Semesterbeitrag, den eingeschriebene Studierende als automatisches Mitglied der Verfassten Studierendenschaft zahlen müssen, unterstützt Du diese Kurpfuscher auch noch. Hättest Du Dich nur eher dafür eingesetzt, dass Deine gesetzliche Interessenvertretung auch wirklich Deine Interessen vertritt. Zum Glück sind das nur lose Zukunftsspekulationen. Denn in Baden-Württemberg sind Studierende gerade dabei, die Verfasste Studierendenschaft (VS) zu gestalten und umzusetzen.

Was diese den Studierenden ermöglicht, lässt sich aus den Paragrafen 65 bis 65 b lesen, die seit Juli 2012 das Landeshochschulgesetz (LHG) aufwerten. Mit diesen neuen Regelungen führte die grün-rote Landesregierung nach 35 Jahren die VS wieder ein. Diese war 1977 durch den CDU-Ministerpräsidenten Hans Filbinger abgeschafft worden.

Was ändert sich mit der Verfassten Studierendenschaft?

Die VS ist eine „rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts“ und kann somit Verträge schließen, das heißt sie kann Semestertickets aushandeln, Autos oder Sporthallen mieten oder selbstverwaltete Cafés einrichten. Darüber hinaus nimmt die VS die „hochschulpolitischen, fachlichen und fachübergreifenden“ sowie „sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen“ Belange der Studierenden wahr. Damit kann sie eine unabhängige BAföG- oder Rechtsberatung anbieten, Kampagnen zu Bildungspolitik, Gleichstellung oder Ökostrom an der Uni durchführen, Festivals veranstalten oder Vortragende einladen.

Um solche Angebote finanzieren zu können, erhebt die gewählte Vertretung von allen Studierenden ihrer Hochschule künftig einen Semesterbeitrag zwischen 5 bis 15 Euro. Bei momentan mehr als 30.000 Studierenden, wird die VS der Universität Heidelberg um die 150.000 bis 450.000 Euro erhalten, über die sie eigenständig verfügen kann. Die VS hat zudem ein politisches Mandat. Die Studierenden übertragen ihren Gewählten damit den Auftrag, sie nach außen zu vertreten. So können diese sich im Namen der Studierendenschaft an die Presse wenden und Stellung zu hochschulpolitischen und studienbezogenen Knackpunkten wie der Umsetzung der Bologna-Reform, Studiengebühren, Lehrbedingungen, Raumangebot oder Transparenz an der Uni beziehen.

StuPa oder StuRa?

Wie sich die Studierenden in Zukunft organisieren wollen, das legen sie in einer eigenen Satzung fest. An der Universität Heidelberg wurden zwei Vorschläge für Organisationssatzungen eingereicht. Die Fachschaftskonferenz (FSK) erarbeitete während der letzten Jahre gemeinsam mit der Grünen Hochschulgruppe (GHG) eine Satzung für einen Studierendenrat (StuRa). Zudem gründeten verschiedene parteipolitische Hochschulgruppen und die Fachschaft Jura im November 2012 die Initiative StuPa für Heidelberg, um eine Satzung für ein Studierendenparlament (StuPa) einzureichen. Der wesentliche Unterschied zwischen StuRa und StuPa ist, dass die Fachschaften im StuRa einen festen Platz haben, während bei einem StuPa ausschließlich Listen gewählt werden.

Vom 13. bis 15. Mai können sich die Studierenden der Universität Heidelberg bei der Urabstimmung für eine der beiden Organisationssatzungen entscheiden. An der Pädagogischen Hochschule (PH) findet die Urabstimmung am 5. und 6. Juni statt. Bis zum 13. Mai informiert die PH ihre Studierenden, welche Organisationssatzungen zur Wahl stehen.


Was denkt Ihr über Eure neue starke Stimme? Das wollten wir von Euch wissen. Ein Audiopanorama starker Meinungen hört Ihr in unserer Soundcloud.

Eine Infoveranstaltung zur Gestaltung der Verfassten Studierendenschaft in Heidelberg findet Ihr auf unserem Youtube-Kanal.

Euer direkter Draht zur Verfassten Studierendenschaft, zu StuPa und StuRa.

von Anne Glaser
   

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