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 Hochschule
30.01.2007

Boykottieren oder nicht?

Am Widerstand gegen die Studiengebühren scheiden sich die Geister

Von den gelben Plakaten schreit es in Feld und Altstadt: Boykott! Der Kampf gegen die Studiengebühren geht in die letzte Runde. Bundesweit fordern Fachschaften und ASten die Studierenden auf, die 500 Euro auf ein Treuhandkonto zu überweisen. Man hofft die Uni zu Verhandlungen zwingen zu können, wenn genug Leute mitmachen; in Heidelberg wären das 4500. Sind es zu wenige, wird das Geld an die Uni überwiesen. Bisher sind nur 189 Studenten dem Aufruf gefolgt. Bleibt die Frage: Boykottieren oder nicht?

Von den gelben Plakaten schreit es in Feld und Altstadt: Boykott! Der Kampf gegen die Studiengebühren geht in die letzte Runde. Bundesweit fordern Fachschaften und ASten die Studierenden auf, die 500 Euro auf ein Treuhandkonto zu überweisen. Man hofft die Uni zu Verhandlungen zwingen zu können, wenn genug Leute mitmachen; in Heidelberg wären das 4500. Sind es zu wenige, wird das Geld an die Uni überwiesen. Bisher sind nur 189 Studenten dem Aufruf gefolgt. Bleibt die Frage: Boykottieren oder nicht?

 

JA

Rainer Dahlem
Landesvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Baden-Württemberg

Die Landesregierung von Baden-Württemberg versucht uns weis zu machen, dass Studiengebühren notwendig sind, um die Qualität von Studium und Lehre zu verbessern.

Auf der Internetseite von Minister Frankenberg steht zu lesen: „Mein hochschulpolitisches Credo lautet: Mehr Qualität in Studium, Lehre und Forschung durch mehr Wettbewerb der Hochschulen und gestaltende Autonomie. Mit dem neuen, wesentlich schlankeren Landeshochschulgesetz und der Einführung von Studiengebühren sind wir diesem Ziel in Baden-Württemberg einen großen Schritt näher gekommen.“ Abgesehen davon, dass Bildung keine Ware und Studierende keine Kunden sind, bleibt festzuhalten, dass in keinem vergleichbaren Staat der Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft, Bildungsbeteiligung und Bildungserfolg so eng ist wie in Deutschland.

Tatsache ist auch, dass der Anteil der Kinder aus sozial schwächeren Familien an der Gesamtzahl der Studierenden in den letzten Jahren nicht zu- sondern abgenommen hat. Es gibt bis jetzt keinerlei Absicherung und Kontrolle, dass die aus den Studiengebühren erzielten Einnahmen auch tatsächlich zur Verbesserung der Lehre verwendet werden.

Unklar ist auch, wie die Studierenden an den Entscheidungsprozessen zur Verwendung der Studiengebühren beteiligt werden und wie sie ihren Anspruch auf eine bessere Lehre durchsetzen können.

Die Studiengebühren werden zu einem Zeitpunkt eingeführt, da normale Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in mehrfacher Hinsicht finanziell belastet werden.

Mehrwertsteuererhöhung, Wegfall der Pendlerpauschale, Gesundheitsreform – um nur wenige Beispiele zu nennen. Die Einführung von Studiengebühren wird die soziale Schieflage weiter verschärfen.

Deshalb ist es gut und richtig, wenn der Protest gegen die Studiengebühren auch dann fortgesetzt wird, wenn das Gesetz beschlossen ist. Boykott ist, wenn er so organisiert wird, wie es in Baden-Württemberg der Fall ist, durchaus ein legitimes Mittel des Protests. Wie anders sollen sich die Betroffenen zur Wehr setzen?

Erinnern wir uns, wie alles angefangen hat: Vor etwa zehn Jahren begann die Diskussion um so genannte Langzeitstudiengebühren. Unsere Kritik, dies sei nur der Anfang, dem allgemeine Studiengebühren folgen würden, wurde ignoriert. Natürlich gehe es nur darum, so genannte „ewige Studenten“ im 34. Semester zur Kasse zu bitten.

Heute ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis in allen Bundesländern allgemeine Studiengebühren eingeführt sind. Niemand darf sich dabei der Illusion hingeben, dass 500 Euro pro Semester das letzte Wort sind, auch wenn die Politikerinnen und Politiker dies beteuern.

Die GEW Baden-Württemberg unterstützt die Aktionen der Studierenden, weil alle jungen Menschen ein Recht auf Bildung haben und nicht nur diejenigen, die es sich finanziell leisten können.


NEIN

Peter Frankenberg
Wissenschaftsminister von Baden-Württemberg

Eine gute Ausbildung ist die Grundlage für eine interessante, verantwortungsvolle und befriedigende Tätigkeit. Studierende haben später in der Regel ein besseres Gehalt und ein geringeres Risiko, arbeitslos zu werden.

Es ist daher richtig, dass sich die Studierenden mit 500 Euro an den Kosten ihres Studiums beteiligen. Gemessen an den realen Kosten mit jährlich rund 8500 Euro pro Studienplatz – die im Übrigen von den Steuerzahlern aufgebracht werden – ist dies ein relativ maßvoller Beitrag.

Wer in Baden-Württemberg an einer staatlichen Hochschule oder Berufsakademie studiert, erhält eine hochwertige, fundierte Ausbildung, deren Qualität zum Beispiel durch zahlreiche Rankings und Evaluationen belegt ist. Dies gilt nicht zuletzt für die Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg.

Die Einführung von Studiengebühren wird auch das Verhältnis zwischen Lehrenden und Lernenden verbessern. Die Studierenden können für ihr Geld gute Lehrangebote einfordern und ihre Position innerhalb der Hochschule wird gestärkt. Denn über die Verwendung der Studiengebühren bestimmen die Vertreter der Studierenden direkt mit.

Der gewählte Landtag als legitimierter Vertreter der Bürgerinnen und Bürger des Landes hat die Einführung der Studiengebühren nach einer langen und breiten öffentlichen Diskussion als Gesetz beschlossen. Gesetze sind von allen einzuhalten und können durch die Betroffenen nicht außer Kraft gesetzt werden. Die Studierenden, die sich an dem Boykott beteiligen, verstoßen nicht nur gegen das Gesetz, sondern riskieren ihren Studienplatz. Dies wäre die Konsequenz bei Nichtbezahlung der Gebühr. Boykotteure enthalten ihrer Hochschule Geld vor, das zur Verbesserung von Lehre und Studium dient.

Mit den 180 Millionen Euro Mehreinnahmen können die Hochschulen und Berufsakademien viel bewegen. Es empfiehlt sich daher, mit den Hochschulen und den anderen Studierenden solidarisch zu sein, anstatt mit den Boykotteuren.

Durch die Befreiungsmöglichkeiten sowie durch die Garantie eines zinsgünstigen Darlehens ohne eigene Bürgschaft ist die Sozialverträglichkeit der Gebühren gesichert. Niemand wird aus finanziellen Gründen davon abgehalten, ein Studium zu beginnen.

Auch nach dem Studium wird kein Schuldenberg auf den Studierenden lasten. Wer zum Beispiel BAföG bekommt, muss einschließlich des Darlehens für die Studiengebühren höchstens 15.000 Euro zurückzahlen. Der Rest wird erlassen. Außerdem erfolgt die Rückzahlung des Kredites erst dann, wenn ein gewisses Nettoeinkommen erreicht wird. Bei Alleinstehenden beträgt dies mindestens 1060 Euro monatlich, 2410 Euro bei einer Familie mit zwei Kindern. Wenn es aber nicht möglich ist, den Kredit zurück zu bezahlen, kommt für den Ausfall ein Studienfonds auf, der von den Hochschulen finanziert wird.

von Veronique Brüggemann
   

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