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 Hochschule
12.11.2007

Auslands-Bafög fĂŒr Erstis

Deutsche Studenten können nun auch dann Bafög im EU-Ausland beziehen, wenn sie ihr Studium dort begonnen haben. Dies hat der EuropÀische Gerichtshof (EuGH) am 23. Oktober beschlossen. Zwei Studentinnen hatten geklagt und bekamen Recht.

Deutsche Studenten können nun auch dann Bafög im EU-Ausland beziehen, wenn sie ihr Studium dort begonnen haben. Dies hat der EuropÀische Gerichtshof (EuGH) am 23. Oktober beschlossen. Zwei Studentinnen hatten geklagt und bekamen Recht.
Rhiannon Morgan begann ihr Studium in Großbritannien ohne Bafög-UnterstĂŒtzung. Denn bisher galt, dass Studenten erst nach zwei Semestern in Deutschland Bafög erhalten. Die Richter urteilten, dies sei nicht gerechtfertigt. Der EuGH fĂŒgte jedoch hinzu, die Zahlung von Auslands-Bafög könne von einer gewissen Verbundenheit der Studenten mit der deutschen Gesellschaft abhĂ€ngig gemacht werden.

Die zweite KlĂ€gerin, Iris Bucher, zog zum Studieren nach DĂŒren in Holland. Sie bekam kein Bafög, weil sie keinen stĂ€ndigen Wohnsitz in einem grenznahen Ort hatte. Der EuGH stellte in beiden FĂ€llen einen unrechtmĂ€ĂŸigen Eingriff in die FreizĂŒgigkeit der KlĂ€ger fest. Die bisher geltenden Regeln brĂ€chten „unnötige Unannehmlichkeiten, zusĂ€tzliche Kosten und mögliche Verzögerungen der Ausbildung mit sich“. Außerdem wĂŒrden sie Abiturienten davon abhalten, ihr Studium direkt im EU-Ausland zu beginnen. Zwar könnten die EU-Mitgliedstaaten ihr Bildungssystem selbst gestalten, doch mĂŒssten sie dabei das Gemeinschaftsrecht achten, so die Richter. Nach Auffassung des Deutschen Studentenwerks können Studierende ihr Studium im EU-Ausland nun ab dem ersten Semester mit Auslands-Bafög finanzieren – ein Urteil zu Gunsten der MobilitĂ€t von Studenten.

von Michel Durieux
   

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