13.11.2007
Keine 500 Euro in Hessen?
Verwaltungsgericht gibt studentischem Kläger Recht
Das Verwaltungsgericht Gießen hat einem Studenten, der gegen den Studiengebührenbescheid geklagt hatte, Recht gegeben. Im Urteil bezweifeln die Richter die Verfassungsmäßigkeit der Studiengebühren.
Das Verwaltungsgericht Gießen hat einem Studenten, der gegen den Studiengebührenbescheid geklagt hatte, Recht gegeben. Im Urteil bezweifeln die Richter die Verfassungsmäßigkeit der Studiengebühren.
Seit diesem Wintersemester verlangen hessische Hochschulen 500 Euro Gebühren. Ein Medizinstudent der Universität Gießen hatte dagegen Klage eingereicht und erhielt nun einstweilig Recht. Damit muss er die Gebühren zunächst nicht bezahlen. Das Gericht argumentierte auf Grundlage des Artikels 59 der Landesverfassung: „In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich“, heißt es da. Studiengebühren dürften laut Gesetzestext nur von Studierenden verlangt werden, deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dies erlaube.
Das Hessische Gebührengesetz beinhalte jedoch keine Angaben zur Differenzierung von wirtschaftlich leistungsfähigen und nicht-leistungsfähigen Studierenden. Das Urteil könnte Bedeutung für andere Bundesländer haben, so Florian Keller von der Fachschaft VWL in Heidelberg. Denn im Urteilstext negieren die Richter Studiendarlehen als Mittel zur Herstellung wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit: „Ein Darlehen verändert die wirtschaftliche Lage nicht.“ Die Universität hat mittlerweile beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde eingelegt. Eine Entscheidung wird im Frühjahr 2008 erwartet.
Nach Auskunft der Pressestelle sind derzeit 60 Studierende ebenfalls zunächst von der Zahlungspflicht befreit. Die Fachschaft Humanmedizin ruft weiterhin auf, Widerspruch einzulegen und Anträge auf aufschiebende Wirkung der Gebühren zu stellen.
von Claudia Guenther