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 Hochschule
01.07.2008

Eitels Griff zum Geld

Rektor will 30 Prozent GebĂŒhren verwalten

Das Rektorat will den Anteil der zentral verwalteten StudiengebĂŒhren von neun auf 30 Prozent erhöhen, um einen fĂ€cherĂŒbergreifenden Investitionsfonds einzurichten. Im Senat scheiterte der Vorschlag jedoch an heftiger Kritik der Senatoren.

Das Rektorat will den Anteil der zentral verwalteten StudiengebĂŒhren von neun auf 30 Prozent erhöhen, um einen fĂ€cherĂŒbergreifenden Investitionsfonds einzurichten. Im Senat scheiterte der Vorschlag jedoch zunĂ€chst an heftiger Kritik sowohl von Geistes-, als auch von Naturwissenschaftlern.

Aktuell werden etwa neun Prozent der StudiengebĂŒhren zentral ausgegeben. Davon geht der grĂ¶ĂŸte Anteil an Einrichtungen wie die UniversitĂ€tsbibliothek (UB) oder das UniversitĂ€tsrechenzentrum. Nur zwei Prozent fließen in einen zentralen Investitionsfonds. GrundsĂ€tzlich entscheiden die einzelnen FĂ€cher ĂŒber die Verwendung der GebĂŒhren. Genau dies will das Rektorat nun Ă€ndern.

So sollen laut Rektor Bernhard Eitel „zentrale Fonds eingerichtet werden“ – zur Finanzierung „grĂ¶ĂŸerer Projekte, die einzelne FakultĂ€ten, Seminare und Institute allein nicht stemmen können.“ Was genau man sich darunter vorstellen kann, sagte Eitel gegenĂŒber dem ruprecht nicht. Andere Quellen sprachen jedoch von möglichen Hörsaalbauten im Neuenheimer Feld. Konkret war ein Geographie-Komplex im GesprĂ€ch. Hierzu gibt es aber laut Eitel „keine Planung, und es besteht auch nicht die Absicht.“

Im Senat ist eine Erhöhung des zentral verwalteten Anteils umstritten. Ein erster Vorstoß des Rektorats, den zentral verwalteten Anteil pauschal auf 30 Prozent anzuheben, scheiterte kĂŒrzlich. Es kam nicht zum Beschluss.

Verteilung vor Ort ist unabdingbar

Eindeutig gegen eine Erhöhung ist Professor Manfred Schmidt, Dekan der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen FakultĂ€t. „Verantwortlich wirtschaftende FakultĂ€ten sollten ihre BeitrĂ€ge weiter selbst verwalten dĂŒrfen.“ Damit meint er neben seiner eigenen beispielsweise auch die juristische und medizinische FakultĂ€t. Um die GebĂŒhren unmittelbar zur Verbesserung der Lehre einsetzen zu können, sei eine Verteilung vor Ort unabdingbar.

Gegen eine Erhöhung des Anteils fĂŒr die UB oder andere zentrale Einrichtungen sei nichts einzuwenden, so Schmidt. Sollte es zu einem pauschalen Fond kommen, mĂŒsse man eine Sonderregelung fĂŒr „ÜberlastfĂ€cher“ finden, die wie seine FakultĂ€t oder die juristische ein besonders ungĂŒnstiges BetreuungsverhĂ€ltnis haben. Peter Paul Schnierer, Dekan der Neuphilologischen FakultĂ€t, steht der Idee einer zentralen GebĂŒhrenverwaltung kritisch gegenĂŒber. „Aber es ist klar, dass es Maßnahmen zur Verbesserung von Studium und Lehre gibt, die von einem Institut oder einer FakultĂ€t alleine nicht geleistet werden können.“ Daher sei er bereit „dafĂŒr nach EinzelfallprĂŒfung im Senat Mittel aus StudiengebĂŒhren bereitzustellen.“

Dezentrales Modell beibehalten

Bei den naturwissenschaftlichen FakultĂ€ten zeichnet sich ein Ă€hnliches Bild ab. Von der Mathematischen FakultĂ€t liegt ein FakultĂ€tsbeschluss vor, der eine pauschale Erhöhung grundsĂ€tzlich ablehnt, jedoch die Möglichkeit offen lĂ€sst, ĂŒber projektgebundene Abzweigungen zu verhandeln.

Auch Professor Hans Gebhard, stellvertretender Direktor des Geographischen Instituts, will das dezentrale Modell beibehalten: „Ich habe VerstĂ€ndnis dafĂŒr, dass es Bedarf gibt, etwa bei neuen UnterrichtsrĂ€umen.“ Dabei mĂŒsse man darauf achten, dass das Geld den Zahlenden zu Gute kommt.

Studenten befĂŒrchten weniger Einfluss auf GebĂŒhrenverteilung

Auch von studentischer Seite wurde das Konzept des Rektorats kritisiert. Eine eindeutige Haltung konnten die Fachschaftskonferenz (FSK) jedoch nicht einnehmen. Manche Fachschaften finden, das Geld könne in den FĂ€chern gezielter eingesetzt werden. Andere halten eine zentrale Verwaltung fĂŒr bestimmte Aufgaben oder Projekte fĂŒr sinnvoll. Generell wird beklagt, dass die Studierenden auf die Verteilung zentraler Fonds deutlich weniger Einfluss hĂ€tten als auf FĂ€cherebene.

Bei solchen Positionen ĂŒberrascht es nicht, dass Eitel sich dem ruprecht gegenĂŒber vorsichtig Ă€ußerte. Der Rektor nannte kein konkretes Ziel, hielt jedoch an seiner Idee eines Fonds fĂŒr zentrale Projekte fest. Eine gemeinsam von „Rektorat und Senat eingerichtete Kommission“, die auch mit zwei studentischen Vertreten besetzt sei, eruiere zurzeit ein neues Verteilungsmodell.

Ohne GebĂŒhrenkommission: Rektorat verteilt allein

Im Senat wurde bisher jedoch lediglich die Vertagung in eine Kommission beschlossen. Diese ist noch nicht zusammengetreten. Die bisherige beratende Senatskommision StudiengebĂŒhren wurde Ende 2007 vom Rektor aufgelöst. Seither wurde der zentrale Anteil ohne Beteiligung von Studierenden vom Rektorat verteilt, obwohl das LandeshochschulgebĂŒhrengesetz eine solche vorsieht.

Andere UniversitĂ€ten in Baden-WĂŒrttemberg verwalten deutlich höhere Anteile der StudiengebĂŒhren zentral, die Verteilungsmodelle unterscheiden sich stark. Spitzenreiter ist Konstanz mit fast 50 Prozent.

von Johannes Eberenz
   

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