Dies ist ein Archiv der ruprecht-Webseiten, wie sie bis zum 12.10.2013 bestanden. Die aktuelle Seite findet sich auf https://www.ruprecht.de

ruprecht-Logo Banner
ruprecht/Schlagloch-doppelkeks-Jubiläum
Am 13.10. feiern wir 25 Jahre ruprecht/Schlagloch und 10 Jahre doppelkeks [...mehr]
ruprecht auf Facebook
Der aktuelle ruprecht
ruprecht vor 10 Jahren
Andere Studizeitungen
ruprechts Liste von Studierendenzeitungen im deutschsprachigen Raum
ruprecht-RSS
ruprecht-Nachrichten per RSS-Feed
 Hochschule
04.11.2008

Begabtenrabatt

Auf Antrag keine Studiengebühren

Seit dem vergangenen Sommersemester können Hochbegabte sich für mehrere Semester von den Studiengebühren befreien lassen. Die Universitätsverwaltung bewilligte 24 Anträge und spricht von einem Erfolg.

Seit dem vergangenen Sommersemester können Hochbegabte sich für mehrere Semester von den Studiengebühren befreien lassen. Die Universitätsverwaltung bewilligte 24 Anträge und spricht von einem Erfolg.
 
Dabei stellt die Universitätsverwaltung differenzierte Anforderungen an die Bewerber. Auf eine einfache Einteilung nach Intelligenzquotient, wie sie zuvor in Freiburg für Eklat gesorgt hatte, wird hingegen verzichtet. Grundsätzlich wird zwischen überdurchschnittlicher Begabung bei Studienanfängern und herausragenden Studienleistungen bei bereits seit längerem Immatrikulierten unterschieden.

Überdurchschnittlich Begabte können sich für die ersten beiden Hochschulsemester befreien lassen, wenn sie beispielsweise ein Stipendium nach Leistungskriterien, in einer Hochbegabtenklasse einen herausragenden Schulabschluss oder einen überregionalen Forschungspreis nachweisen können.

Herausragend laut Verwaltungsdefinition sind auch die „drei Prozent der Besten der Prüfungsteilnehmer“ einer Orientierungsprüfung oder Studenten, die eine wissenschaftliche Publikation oder erfolgreiche Forschungswettbewerbe vorweisen können. Diese Gruppe kann sich auch länger von den Gebühren befreien lassen.



Weitere Informationen gibt es auf den Internetseiten das Studentensekretariats



Kommentar

von Benjamin Jungbluth

Hochbegabte an die eigene Universität locken – in Zeiten gewollten Wettbewerbs zwischen den einzelnen Bildungseinrichtungen ein politisch gewünschter Effekt. Insofern lässt sich auch die rechtliche Legitimierung im Hochschulgesetz verstehen. Dass dabei in Heidelberg auf allzu vereinfachende Kriterien wie IQ oder Stipendium verzichtet wird, ist löblich. Dennoch erscheinen die einzelnen Auswahlkriterien, so vielfältig sie auch angesetzt sein mögen, letztlich recht beliebig.

Warum keine Förderung, wenn man „nur“ zu den vier Prozent der Besten einer Prüfung gehört? Und wäre nicht eine Unterstützung, die neben der allgemeinen Studierfähigkeit vor allem die soziale Lage des Studenten berücksichtigt, erstrebenswerter?

Denn politisch gewollt ist schließlich auch eine höhere Anzahl Studierender.

von Benjamin Jungbluth
   

Archiv Hochschule 2024 | 2023 | 2022 | 2021 | 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | 2015 | 2014 | 2013 | 2012 | 2011 | 2010 | 2009 | 2008 | 2007 | 2006 | 2005 | 2004