Dies ist ein Archiv der ruprecht-Webseiten, wie sie bis zum 12.10.2013 bestanden. Die aktuelle Seite findet sich auf https://www.ruprecht.de

ruprecht-Logo Banner
ruprecht/Schlagloch-doppelkeks-Jubiläum
Am 13.10. feiern wir 25 Jahre ruprecht/Schlagloch und 10 Jahre doppelkeks [...mehr]
ruprecht auf Facebook
Der aktuelle ruprecht
ruprecht vor 10 Jahren
Andere Studizeitungen
ruprechts Liste von Studierendenzeitungen im deutschsprachigen Raum
ruprecht-RSS
ruprecht-Nachrichten per RSS-Feed
 ProContra
24.01.2012

Null Promille unter freiem Himmel

Braucht es Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen? NEIN

Birgit Homburger ist Landesvorsitzende der FDP Baden-Württemberg und stellvertretende Bundesvorsitzende. / Foto: privat

Drei grüne Bürgermeister drängen derzeit auf ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen. Sie glauben, dass man den Probleme mit meist jugendlichen Trinkern anders nicht in den Griff bekommen kann. Die FDP-Landesvorsitzende Birgit Homburger hält das für Problemverlagerung.

Noch vor kurzem warnten die Grünen von der Oppositionsbank vor zu viel "Law and Order". Kaum Regierungspartei geworden, wollen sie gemeinsam mit der SPD im Polizeigesetz des Landes die Möglichkeit zur Verfügung von Alkoholverboten auf öffentlichen Plätzen verankern. Es war die FDP in Baden-Württemberg, die bisher ein solches Alkoholverbot verhindert hat. Weil wir überzeugt sind, dass es keinen Sinn macht den überwältigenden Teil der Bürgerinnen und Bürger, die kein Problem darstellen, unter Generalverdacht zu stellen. Derartige Verbotsregelungen sind allenfalls dazu geeignet Probleme zu verlagern, ohne die Ursachen anzugehen. 

Konkret geht es um die Frage, wie "unkontrollierter Alkoholkonsum" auf öffentlichen Plätzen und die damit einhergehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung verhindert werden können. Es ist festzuhalten: nicht jeder, der Alkohol konsumiert, wird gewalttätig. Ob von einer Person, die Alkohol trinkt, eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht, ist eine Entscheidung des Einzelfalls und kann nicht durch eine generelle Regelung im Polizeigesetz ersetzt werden. Es ist daher Aufgabe der örtlichen Polizei, die jeweilige Situation zu beurteilen und gegebenenfalls durch die Anordnung eines Platzverweises oder einer Ingewahrsamnahme die öffentliche Sicherheit und Ordnung wieder herzustellen. 

Man stelle sich überdies die absurden Folgen der Regelung vor: Wie sollte man rechtfertigen, das jemand den teuer bestellten Alkohol im Straßencafé, das am öffentlichen Platz liegt, trinken darf (in beliebiger Menge bis zur Besinnungslosigkeit, sofern er genug Geld hat)? Der einige Meter daneben auf einer Bank sitzende Bürger darf aber nicht sein mitgebrachtes Bier trinken? Und wie soll das von wem kontrolliert werden? Damit wäre die Polizei definitiv überfordert. 

Ohnehin ist die Diskussion ein Scheingefecht. Denn bereits heute sieht das Polizeigesetz in Baden-Württemberg in Paragraf 27a, Absatz 1 die Möglichkeit von Allgemein- und Einzelverfügungen für den Fall des Vorliegens einer konkreten Gefahr oder einer bereits eingetretenen Störung vor. Im Klartext: es gibt eine Rechtsgrundlage, um dem Problem zu begegnen. Trinkgelage müssen bereits heute nicht hingenommen werden, sondern können aufgelöst oder verboten werden. 

Die Befürworter einer weitergehenden Regelung müssen sich fragen lassen, ob sie wirklich eine Kultur der anlass- und ereignisunabhängigen Verbote wollen? Wer Alkoholmissbrauch wirksam bekämpfen will, sollte die präventiven Maßnahmen stärker in den Fokus rücken. Am wichtigsten sind Präventionsprogramme zur Vermeidung alkoholbedingter Jugendkriminalität. Denn nur, wer die Ursachen bekämpft, wird Alkoholexzesse in der Öffentlichkeit wirksam und vor allem dauerhaft verhindern können. 

Fazit: Die vorgesehene Verschärfung ist weder nötig, noch geeignet, dem Problem zu begegnen. Eine Gesetzesänderung, die ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen zur Folge hat, ohne dass von den Normadressaten eine Gefahr ausgeht, ist nicht sachgerecht. Eine solche Regelung wäre unverhältnismäßig – passt aber in die Verbotskultur unserer Zeit.

Die Grünen müssen erst noch unter Beweis stellen, dass sie Bürgerrechtspolitik ernst nehmen und konkret im Regierungshandeln umsetzen.

   

Archiv ProContra 2024 | 2023 | 2022 | 2021 | 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | 2015 | 2014 | 2013 | 2012 | 2011 | 2010 | 2009 | 2008 | 2007 | 2006 | 2005 | 2004