Klage Studis contra Prorektorin Viermal duerfen MedizinstudentInnen eine Klausur wiederholen; wer es auch dann nicht geschafft hat und schlau ist, geht an eine andere Universitaet und holt sich einfach dort den Schein. Im Fach Biochemie wurde diese Chance von vielen Studierenden wahrgenommen, und es ist bereits gute Tradition, an Hochschulen, wo die Scheine oft auch leichter zu erwerben sind, die Klausuren nochmals zu schreiben. Diesem Usus gedachte die Medizinprofessorin und Prorektorin Heym einen Riegel vorzuschieben: Dergleichen unifremde Scheine sollten fuerderhin nicht mehr anerkannt werden. Die MedizinstudentInnen waren aber nicht bereit, dieser unnoetigen Schikane tatenlos zuzusehen. Sie klagten dagegen beim Karlsruher Verwaltungsgericht - und bekamen recht. Jetzt duerfen die klausurgeilen MedizinerInnen ihrer Pruefungsleidenschaft wieder froenen, so oft sie nur wollen. (hee)