Verschaerfte Magisterpruefungsordnung Anfang Februar laeuft eine Uebergangsregelung aus, nach der im Moment die meisten Magisterkandidaten ihre Pruefung ablegen. Ab dann ist fuer alle, die sich noch nicht angemeldet haben, die neue Magisterpruefungsordnung verbindlich. Anlass fuer die Neuregelung war das veraenderte Hochschulrahmengesetz. Alle Pruefungensordnungen sollten den Reformvorstellungen des Wissenschaftsministeriums entsprechen. Doch mit der Anpassung der unterschiedlichen Studiengaenge an ein durchgaengiges Schema, wachsen die Ungerechtigkeiten. So wird mit der neuen Magisterpruefungsordnung spuerbar, dass die Studienreform derzeit in Haenden von Juristen liegt, die weder mit den Inhalten noch mit den Anforderungen geisteswissenschaftlicher Faecher vertraut sind. Neu ist, dass nun saemtliche Pruefungen binnen eines Semesters abzulegen sind. Die gesamte Pruefungszeit, inklusive Abfassen der Magisterarbeit, wird auf real 1 Jahr festgesetzt. Die Praxis sollte dann so aussehen, dass man sich zu den festgesetzten Terminen Ende des Semsters anmeldet, sein Thema fuer die Magisterarbeit erhaelt, nach 6 Monaten abgibt und innerhalb der naechsten 6 Monate die Pruefungen ablegt. Die alte Magisterpruefungsordnung erlaubt noch,den Pruefungszeitraum den individuellen Anforderungen entsprechend zu regeln, also auch die Pruefungen auf zwei Semester zu verteilen oder die Magisterarbeit ohne zeitliche Beschraenkung abzufassen. Mit der neuen Pruefungsordnung wird ein einheitliches Zeitgeruest vorgegeben. Bevorteilt werden dadurch diejenigen Studierenden, die schon lange vor der Anmeldung das Thema ihrer Magisterarbeit mit dem Pruefer abgesprochen haben und nur das fertige Manuskript aus der Tasche ziehen brauchen. Sie gewinnen zusaetzliche Vorbereitungszeit. Eine Kontrollmoeglichkeit hat der Magisterpruefungsausschuss in diesem Fall nicht. Doch Klaus Mattheier, Vorsitzender des Magisterpruefungsausschusses, warnt: "Ein Student, der 6 Monate fuer seine Arbeit zur Verfuegung hat, dafuer eine Zensur kriegt und sieht, dass ein anderer der an seiner Arbeit ein Jahr gearbeitet hat, eine bessere Zensur kriegt, der koennte vor dem Verwaltungsgericht Klage erheben." Schwer benachteiligt werden die Magisterkandidaten mit 1 Hauptfach und 2 Nebenfaechern, gegenueber denjenigen, die 2 Hauptfaecher studieren. Sie haben naemlich im gleichen Zeitraum zwei Pruefungen mehr abzulegen und in der Regel ein breiteres Themenspektrum zu bearbeiten. Dazu Klaus Mattheier: "Wenn sich das einmal eingespielt hat, dann werden auch die Pruefungen im Niveau den veraenderten Bedingungen entsprechen. In der Uebergangszeit mag es noch einige Schwierigkeiten geben." Mitte November wird in den Dekanaten ein Merkblatt vorliegen, dass die neuen Pruefungstermine und Regelungen enthaelt. Fazit: Wer noch in den Genuss der alten Magisterpruefungsordnung kommen moechte, sollte sich bis Anfang Februar anmelden. Markus Collalti