Titel


Den Prüfling im Visier

In der Altstadt entsteht das Sozio-Geist-Geo-Amt für Magister-Kandidaten

Nachdem die Geisteswissenschaften mit der Überwachung des Grundstudiums und der Zwischenprüfung bereits seit letztem Semester stärker reglementiert werden, stehen die Zeichen für Magisterstudiengänge der Geistes-, Sozial- und Geowissenschaften zukünftig weiter auf rauh bis stürmisch. Bisher konnten Magister-Studis Prüfungsthemen, -termine und -fristen mit ihren Prüfern absprechen. Keine zentrale Instanz gab Rahmenbedingungen vor. Dies soll nun anders werden.

Für Rektor Peter Ulmer scheint die Einrichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Magisterstudiengänge der Geistes-, Sozial- und Geowissenschaften unumgänglich. In einem Rundschreiben an die betroffenen Fakultäten betonte er, das neue Unigesetz schreibe die Zentralisierung der Prüfungsverwaltung vor - eine irreführende Behauptung, die man ihm in mancher Fakultät übelnahm, denn im Gesetz steht nur eine "Kann"-, keine "Muß"-Bestimmung.

Alles fing damit an, daß das Wissenschaftsministerium 1993 die "Hayek Engeneering AG" mit einer Prüfung der Wirtschaftlichkeit in den Landesuniversitäten beauftragte. Einen Mangel sahen die Consultants in der unzureichenden Zentralisierung der Prüfungsorganisation. Auch der Landesrechnungshof empfahl ein "zentrales Prüfungsamt".

Als Reaktion auf diese Empfehlungen beauftragte Ulmer Prof. Klaus-Jochem Mattheier, mögliche Konzepte für ein gemeinsames Prüfungsamt der Geistes- und Sozialwissenschaften zu finden. Jetzt liegt das Gutachten vor. Auf 32 Seiten werden die Vorteile eines Super-Amtes erläutert und ein Konzept für die Umwandlungen erarbeitet. Selbst um Räume für das zukünftige "Magister-Sozio-Geist-Geo-Prüfungsamt" hat sich Mattheier schon gekümmert.

Für ein gemeinsames Prüfungsamt sprechen dem Bericht nach u.a. eine Entlastung der Dekanate, eine Angleichung an die zentrale Prüfungsorganisation von Staatsexamensprüfungen, eine geringere Personalintensität, rationellere Arbeitsabläufe sowie eine Stärkung der Lehre aufgrund der Entlastung wissenschaftlichen Personals von prüfungsverwaltenden Aufgaben. Als Nachteile erwähnt man den Verlust des persönlichen Kontakts und der Nähe zu den KandidatInnen, ein Verlust der fachlichen Kompetenz, ein unangemessen geringer Einfluß der Fachbereiche auf die Prüfungsabläufe und einen verlängerten Entscheidungsweg.

StudivertreterInnen sehen in der Zentralisierung nur für die Verwaltung eine Erleichterung: "Für die Studis wird durch die Bürokratisierung des Studienablaufes alles komplizierter, eine persönliche Prüfungsbetreuung wird unmöglich."

Und Themenabsprachen mit den Prüfern und individuelle Fristenverlängerungen gehören dann zur guten alten Zeit. (asb)


*Zur ruprecht-Titelseite