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 Interview
18.05.2012

Zurück zu einem Stück Normalität

Ministerin Theresia Bauer über die Verfasste Studierendenschaft

Theresia Bauer bei der Diskussion in der Uni Heidelberg / Foto: Christoph Straub

Mit der Wiedereinführung der VS hat die grüne-rote Landesregierung eines ihrer zentralen Wahlversprechen eingelöst.  Im Vergleich zu den nördlichen Bundesländern wird die VS im Ländle einiges nicht dürfen. Christoph Straub und Xiaolei Mu wollten wissen warum.

ruprecht: Frau Bauer, warum ist Ihnen das Thema Verfasste Studierendenschaft so wichtig und was wird sich für die Studierenden ändern? 

Theresia Bauer: Die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft, die in Baden-Württemberg für 35 Jahre abgeschafft war, ist ein wichtiges Signal, um zu einem Stück Normalität zurückzukehren und den Studierenden eine organisierte Stimme an den Hochschulen zu geben. Die Hochschulen brauchen die Beteiligung von Studierenden und Studierende brauchen eine organisatorische Basis, damit sie effektiv mitbestimmen können.

Wer war alles an der Ausarbeitung des Gesetzes beteiligt? 

Wir haben im Vorfeld dieses Gesetzesentwurfes mit Hochschulleitung und Studierendenvertretern aller politischen Farben, auch ASten geredet. Außerdem haben wir ein Online-Beteiligungsverfahren geschaltet, das es einzelnen Studierenden ermöglicht hat, Rückmeldungen zu geben und ihre Meinung mit zu äußern. Da haben sich in einem relativ kurzen Zeitraum 50.000 Meldungen ergeben und es gab mehr als 4?000 Abstimmungen, an denen sich Studierende beteiligt haben. Das finde ich ordentlich und wir haben dabei auch viel gelernt und wichtige Anregungen erhalten. Dieses Online-Beteiligungsverfahren wird Maßstäbe setzen und wird von der Landesregierung ein Stück weit übernommen werden.

Wie hat sich diese Online-Partizipation denn tatsächlich auf das ausgewirkt, was jetzt im Gesetzes­entwurf steht? 

Diese Online-Debatten haben vor allen Dingen die Grundsatzfragen nochmal diskutiert. Soll es ein Austrittsrecht geben, oder nicht? Die sogenannte Drop-out-Frage. Es ist kontrovers diskutiert worden, ob wir überhaupt eine Verfasste Studierendenschaft wollen. Es gab aber auch einige sehr präzise Verbesserungsvorschläge und diese sind dann durchaus im Gesetz aufgegriffen worden. Bessere Formulierungen, Klarstellungen und Präzisierungen in der Gesetzesbegründung an Stellen, die offensichtlich ambivalent oder nicht allen verständlich waren.

Der Gesetzentwurf schreibt der VS politische Neutralität vor. Darf sich die VS also nur zu hochschulpolitischen Themen äußern? Was bedeutet diese Einschränkung für die Studierenden? 

Die Verfasste Studierendenschaft hat mehr als ein hochschulpolitisches Mandat. Von daher ist es ein Thema, das weitergeht als hochschulpolitische Fragen. Es geht auch darum, dass die Verfasste Studierendenschaft sich auseinandersetzt und positioniert bei Fragen zu wissenschaftlichen Erkenntnissen oder Gesellschaftsfragen oder den großen politischen Fragen, die unseren Globus betreffen. Die Neutralitätspflicht ist erst einmal nichts anderes als ein verfassungsrechtlicher Grundsatz, dass man die weltanschauliche, religiöse und auch parteipolitische Neutralität zu wahren hat, weil die Studierenden nun mal alle verschieden sind. Das bedeutet nicht Positionslosigkeit, sondern Respekt vor der Meinung anderer. 

Wenn die politische Neutralität schon verfassungsrechtlich geregelt ist, warum muss sie dann extra ins Gesetz geschrieben werden? Könnte das Wort „Neutralität“ nicht auch restriktiver interpretiert werden, im Falle eines Regierungswechsels zum Beispiel? 

Weil es diese Angst vor Miss­interpretation gibt, haben wir in der Gesetzesbegründung noch mal präzisiert, worum es geht. Ich glaube für den Fall, dass es jemals Debatten darum geben sollte, kann man sich dann auf diese Gesetzesbegründung beziehen. 

Die Satzung der VS muss vom Rektorat genehmigt werden. Könnte das nicht zu einer Einschränkung der Autonomie führen? Aus welchen Gründen dürfte das Rektorat eine Satzung ablehnen? 

Das Rektorat übt Rechtsaufsicht aus. Das geht auch gar nicht anders. Das Rektorat kann nicht entscheiden, eine Satzung nicht zu genehmigen, die ihm nicht gefällt. Es kann nur die Rechtswidrigkeit feststellen. Es muss überprüfen, ob sich die Satzung im Rahmen des Gesetzes befindet. Wenn die Satzung rechtskonform ist, dann muss das Rektorat sie nehmen.

Warum werden die Ersatzmittel für die Studiengebühren vom Land eigentlich nicht direkt der VS zur Verwaltung übertragen? 

Wir haben da schon eine sehr weitgehende Regelung vorgesehen, dass die Verausgabung dieser Gelder im Einvernehmen zwischen der legitimierten Studierendenvertretung und der Hochschulleitung zu erfolgen hat. Ãœberdies haben wir im Gesetz nochmal klar gestellt, dass diese Studierendenvertretung auch von der VS legitimiert sein kann.

Was passiert denn für den Fall, dass kein Einvernehmen hergestellt werden kann?

Für den Fall, dass das Einvernehmen nicht herzustellen ist, gibt sich die Hochschule – erneut im Einvernehmen mit den Studierenden – eine eigene Verordnung, wie sie für diesen Fall das Einvernehmen herstellt. Wenn dieses nicht gelingt, dann gibt es von Landesseite den Vorschlag, dass eine Schlichtungskommission einberufen wird, bestehend aus zwei Studierenden, zwei Professoren und einem Externen aus dem Hochschulrat. Dieser Externe moderiert den Schlichtungsablauf. Für den Fall, dass auch in dieser Kommission kein Einvernehmen hergestellt wird, besitzt er die ausschlaggebende Stimme.

Vielen Dank für das Gespräch.

   

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