"Unser Ziel ist es, die besten Studenten für die besten Studiengänge zu bekommen". So kommentierte Wissenschaftsminister Klaus von Trotha die Verordnung vom Juli, welche nun den Universitäten in beschränktem Umfang die Auswahl von Studierenden ermöglicht. Heidelberg hat bei der Umsetzung eine Vorreiterrolle übernommen. Betroffen waren von der neuen Regelung die Fächer Biologie (Lehramt), Psychologie (nur im Magister-Nebenfach) und Sportwissenschaften. Den Vorgaben gemäß dürfen in diesen Fächern mit lokalem NC bis zu 40 Prozent der Bewerber ausgewählt werden.
Die Kandidaten haben zunächst einige Vorleistungen zu erbringen. Neben Lebenslauf und Studienwahlbegründung zählen bestimmte Fächer des Abiturs. Zusätzlich punkten kann der Kandidat, der weitere Qualifikationen nachweisen kann. Ein Sportaspirant hat mit Trainerschein bessere Chancen, ein Psychologieanwärter rückt mit abgeschlossener Ausbildung oder Tätigkeit in einem der Psychologie verwandten Fach seinem Ziel ein Stückchen näher. Wer sich so einen Platz auf einer Rangliste erworben hat, durchläuft das Testverfahren an der Uni.
In der Psychologie gibt es einen schriftlichen Test von insgesamt 60 Minuten Dauer. Geprüft werden sollen verbale und soziale Intelligenz sowie das Vorverständnis für psychologische Fragen.
In allen drei Fächern gibt es zwei Auswahlgespräche von je 15 Minuten. Hier sollen Motivation und Qualifikation des Kandidaten festgestellt und bewertet werden. Ein teilweise standardisiertes Verfahren und eine Notenskala von eins bis zehn sollen die Prozedur vereinfachen helfen.
Ob das Heidelberger Modell Schule machen wird, bleibt abzuwarten. Kritik gibt es jedenfalls genug.
Kritik am Eignungsfeststellungsverfahren kommt aus allen Lagern: Führende SPD-Politiker fürchten die Entwertung des Abiturs, Fachschaftsvertreter halten das Losverfahren für billiger und gerechter, und die Landesrektorenkonferenz findet die Finanzierung unbefriedigend. Denn die Hochschulen sollen für den erheblichen Mehraufwand keine zusätzlichen Gelder erhalten. Schließlich auch Kritik derer, die für Auswahlverfahren sind: Ex-Rektor Ulmer bemängelt nicht nur den zu geringen Anteil von vierzig Prozent, die Stuttgarter Verordnung lasse den Hochschulen insgesamt zu wenig Spielraum.
Fragt man nach den eigentlichen Zielen, die hinter diesen Bemühungen stehen, so wird das ganze Projekt schnell fragwürdig. Die Hochschulen sollen stärker untereinander in den Wettbewerb treten und mit der Auswahl ihrer Studierenden eine der Grundvoraussetzungen für erfolgreiches Arbeiten erhalten. Da aber derzeit alle Universitäten unter der Tatsache zu leiden haben, daß Haushaltslöcher mit Einsparungen in der Bildungspolitik quittiert werden, kann die Auswahl nicht weiterführen. Was nützen schon selektierte Studierende, wenn ihnen keine adäquate Ausbildung geboten werden kann? Zudem leiden die Universitäten an einem Reformstau, der nicht nur Zulassungsverfahren, sondern auch die gesamte Struktur der Universität betrifft. Was nützt ein durch die Auswahl in seiner Motivation bestätigter Student, wenn er anschließend durch lehrunwillige oder gar lehrunfähige Professoren wieder demotiviert wird? Wenn über Auswahl bei den Studierenden gesprochen wird, dann darf der andere Teil nicht weiter unberücksichtigt bleiben: Evaluation der Lehrenden.
Ein weiteres Ziel ist die Verringerung der Studiendauer durch höhere Motivation und größere Zielstrebigkeit. Dazu gehört aber auch eine Verbesserung des Angebots. Und wenn beim Eignungsfeststellungsverfahren Kriterien wie abgeschlossene Berufsausbildung in die Waagschale geworfen werden dürfen, dann wird vielleicht kürzer studiert. Jünger wird der Studierende durch vorausgehende Ausbildungen jedoch ganz sicher nicht. Zudem wäre es verheerend, wenn ein größerer Teil von Abiturienten auf den ohnehin dichten Lehrstellenmarkt drängte, um sich bessere Studienchancen zu erkämpfen.
Fragwürdig ist das Verfahren aber auch in vielen anderen Punkten. In zweimal 15 Minuten ist die Befähigung eines Menschen nicht in eine Skala von eins bis zehn zu pressen. Das sagt genauso wenig aus wie die Notenskala beim Abitur. Weiter läßt sich über eine Klausur keine zuverlässige Aussage über Fähigkeiten gewinnen, weil man sich auf solche Klausuren ebenso wie im Abitur vorbereiten kann.
Wenn Kritiker wie Frau Brunn im derzeitigen Verfahren die Einführung eines zweiten Abiturs oder die Entwertung des bestehenden sehen, dann verkennen sie die Sachlage: Das Abitur ist bereits entwertet. Ob es systemseitig je etwas über die Studienbefähigung ausgesagt hat, kann man ernsthaft bezweifeln. Wenn nun nach neuen Möglichkeiten zur Eignungsfeststellung gesucht wird, dann ist das die notwendige Folge dieser Unzulänglichkeit.
Das derzeitige Verfahren aber ist von gerechterer Verteilung der Studienplätze weit entfernt und bringt wohl kaum die besten Studenten zu den besten Studienplätzen. (papa)
Die knapp 1600 Bewerber für die diesjährigen Referendariatsplätze mußten sich einer Prüfung unterziehen, von der die meisten gar nichts wußten. Die Vergabe eines Platzes wurde erstmalig von einem NC abhängig gemacht, der für die Uni-Absolventen bei 1,5, für die der PH bei 1,3 lag. Nicht betroffen von dem NC waren diejenigen Bewerber, die sich bis zum Abschluß ihres Studiums in anderen Umständen befunden haben: Mütter und Gediente. Während die Mutterregelung erhalten bleibt, wird die bevorzugte Einstellung von Bundlern und Zivis vorläufig für ein Jahr gelten, der Gerechtigkeit wegen. Ganz schön ungerecht mögen das die 40 % Prozent gefunden haben, die auf diese Art nicht automatisch eine Stelle erhielten. Sie können sich durch Einreihen in eine Warteschleife jedes Jahr um 0,25 Notenpunkte verbessern.
Es wirkt zynisch, wenn der Staat einen Abiturienten durch ein mehrjähriges Bildungs- und Ausbildungsverfahren für einen Beruf befähigt, ihm aber dann die praktische Ausübung verweigert. Zudem hängt ein abgelehnter Bewerber bei dem derzeitigen Verfahren in der Luft: BAföG-Ansprüche bestehen nicht mehr, aber eben auch noch kein Anspruch auf Arbeitslosenhilfe. Ein unhaltbarer Zustand, der viele vom ursprünglichen Berufsziel abbringen oder auf Zeit in ein Scheinstudium treiben wird.
Die Politiker müssen daher endlich lernen, die Probleme an der Wurzel anzupacken und dürfen nicht stets auf die billigste Art und Weise abseits der eigentlichen Ursachen die Lasten auf die Studierenden abwälzen. Wenn wir tatsächlich zu viele Absolventen haben, dann muß schon zu Beginn dieses Berufsweges eine Schranke errichtet werden, nicht kurz vor Ende. Im Kultur- und Bildungsstaat Deutschland ist es aber längst kein Geheimnis mehr, daß es faktisch an Lehrern mangelt, nicht umgekehrt. Durch die Einsparungen an den Schulen werden die Klassen größer, die Probleme nicht weniger. In Zeiten wachsender sozialer Spannungen und zunehmend mangelnder Integrationskraft der Familien erhält die Schule mehr Bedeutung in der Erziehung, der sie auch nur mit dem entsprechenden Personal gewachsen sein kann. Daher weist der NC mit seinen zahlreichen Mängeln in der Durchführung schon prinzipiell in die falsche Richtung. Junge, motivierte und vor allem viele Lehrer braucht das Land, keine NC-Helden mit Paukqualitäten. (papa)
In dieser besonderen Stunde gilt es auch derer zu gedenken, die von Anfang an voll und ganz hinter der Sache standen. Vor allen anderen gilt hier unser Dank Harald N., der auch heute, nach über 50 Jahren, noch in unserem Dienst steht und auch im 100. Semester noch keine Alterserscheinungen erkennen läßt.
Dank gebührt aber auch denen, die sich immer wieder für unsere Zwecke haben einspannen lassen. So beispielsweise Peter U., der nach eigenem Bekunden auch die dümmsten Witze auf der letzten Seite beinahe unbeschadet überstanden hat. Dank auch...
Was meinst Du, Gabriel? Der ruprecht wird erst zehn? Fünfzigste Ausgabe? Ach, so... (papa)