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Hochschule
12.06.2012
Beraten statt Führen Was ist ein Hochschul-Aufsichtsrat?
Der Aufsichtsrat (in Heidelberg hat man sich entschlossen, ihn Universitätsrat zu nennen) gehört neben dem Vorstand (Rektorat) und dem Senat zu den leitenden Gremien baden-württembergischer Hochschulen. Seit den Hochschulgesetzreformen 2000 und 2005 trägt er – nach dem Vorbild aus der Privatwirtschaft – die Verantwortung für die Entwicklung der Hochschule. Er schlägt Maßnahmen vor, die Profilbildung, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschule fördern sollen. Der Rat besteht in Heidelberg aus elf stimmberechtigten Mitgliedern, sechs davon gehören nicht der Uni an. Laut Landeshochschulgesetz müssen die Externen immer die Stimmmehrheit im Hochschulrat und den Vorsitzenden stellen. Der Hochschulvorstand, also Rektor, Prorektoren, Hochschulkanzler sowie ein Vertreter des Wissenschaftsministeriums nehmen an Ratssitzungen (mindestens vier pro Jahr) beratend teil. Die wichtigsten Aufgaben sind: die Wahl des Rektors und des Kanzlers, die Beschlussfassung über Struktur- und Entwicklungspläne sowie die Feststellung der Uni-Jahresabschlüsse. Er muss hochschulübergreifenden Kooperationen ebenso zustimmen, wie Veränderungen von Hochschuleinrichtungen oder Beteiligung an Unternehmen.
1: Hans Bäckel, Student E: Externes Mitglied, B: Beratende Mitglieder ohne Stimmrecht, 12-17 bilden gemeinsam den „Vorstand“ der Hochschule, / Quelle: uni-heidelberg.de, Stand: Juni 2012 |