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StudiLeben
28.01.2013
Vorsicht vor BAföG-Betrug Falsche Angaben verursachen Gerichtsverfahren Studenten sollten sich genau ĂŒber ihre finanzielle Situation informieren, bevor sie BAföG beantragen. Nicht nur das Gehalt der Eltern und das eigene Einkommen zĂ€hlen, ebenso eventuelle BausparvertrĂ€ge oder Konten, die auf den eigenen Namen laufen und von Verwandten eingerichtet worden sind. Auch der Wert des eigenen Autos muss vor der Antragstellung mit eingerechnet werden. Im Falle einer falschen Berechnung kann es fĂŒr den Antragsteller teuer werden: das erhaltene BAföG-Geld muss zurĂŒckgezahlt und eine GeldbuĂe entrichtet werden. AuĂerdem ist der Antragsteller nach dem Verfahren vorbestraft. âUnwissenheit schĂŒtzt vor Strafe nichtâ, so das Studentenwerk Heidelberg. Da das Informationsmaterial den AntrĂ€gen beiliegt und die zustĂ€ndigen Studentenwerke darĂŒber hinaus Beratung anbieten, wird ein unbeabsichtigter VerstoĂ als FahrlĂ€ssigkeit angesehen und strafrechtlich verfolgt. Martina Kokott vom Amt fĂŒr Ausbildungsförderung erklĂ€rt, dass jedes Jahr ungefĂ€hr 50 Gerichtsverfahren eingeleitet werden, rund ein Achtel der AntrĂ€ge, die von der Staatsanwaltschaft ĂŒberprĂŒft werden. âSollten die Daten, die mit denen anderer Behörden vom Bundeszentralamt fĂŒr Steuern abgeglichen werden, Anlass zum Zweifel an den zuvor gemachten Angaben der Antragssteller ĂŒber ihr vorhandenes Vermögen geben, sind wir leider gezwungen, dies gegebenenfalls an die Staatsanwaltschaft zu meldenâ, so Kokott. |