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 Hochschule
13.05.2013

Der Studierendenrat kurz erklärt

Fachschaften und politische Hochschulgruppen tagen in diesem Modell in einem Gremium. Die Anzahl der Sitze variiert je nach Wahlbeteiligung.

Grafik: AG VS.

Das Heidelberger StuRa-Modell setzt sich aus den Fachschaften, den politischen Listenplätzen und einer Referatekonferenz mit beratender Funktion zusammen. Die für jeden Studenten offenen Sitzungen finden einmal monatlich und bei Bedarf nach Einberufung statt. Dort kann jeder Student Anträge einreichen.

Für die Fachschaften sind im StuRa 70 Sitze vorgesehen, wobei jede Fachschaft mindestens einen Sitz bekommt. Gehören dem Fach vier Prozent aller Studenten an, erreicht eine Fachschaft zwei, ab acht Prozent die maximale Anzahl von drei Sitzen. Es besteht zudem die Möglichkeit, Kooperationen zu bilden.


Mindestens einmal Jahr werden die Vertreter gewählt, die jedes Fach in den StuRa entsendet. Häufigkeit und Art der Wahlen entscheiden Fachschaften und Kooperationen intern und führen die Wahl auch selbst durch.


Neben den Fachschaften sind auch die politischen Hochschulgruppen im StuRa vertreten. Abhängig von der Wahlbeteiligung stehen ihnen insgesamt maximal 70 Sitze zu Verfügung, bei einer Wahlbeteiligung unter 50 Prozent verringert sich die Anzahl entsprechend. Die Vertreter der Hochschulgruppen werden ebenfalls für ein Jahr gewählt, die Wahlen finden hochschulweit statt und werden von den politischen Gruppen organisiert.


Zusätzlich gibt es vier autonome Referate, die sich für die Belange gesellschaftlich benachteiligter Gruppen einsetzen und durch ein Finanzreferat ergänzt werden. Sie erarbeiten Beschlüsse und haben eine beratende Funktion für den StuRa. Weitere Referate kann jeder Student beantragen, sie werden dann nach Abstimmung eingerichtet. Die Vertreter der Referate werden ebenfalls in einer internen Wahl bestimmt. Mit Ausnahme der vier autonomen können alle Referate mit einer absoluten Mehrheit wieder aufgelöst werden.


Sobald alle StuRa-Mitglieder gewählt sind, werden intern zwei Vorsitzende und eine Schlichtungskommission bestimmt. Letztere kann bei Verdacht auf Kompetenzüberschreitung von jedem Studenten einberufen werden.

von Marlene Kleiner
   

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