Dies ist ein Archiv der ruprecht-Webseiten, wie sie bis zum 12.10.2013 bestanden. Die aktuelle Seite findet sich auf https://www.ruprecht.deruprecht/Schlagloch-doppelkeks-Jubiläum
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30.01.2007
Kein Grund zur Beurlaubung Prüfungen rechtfertigen kein Urlaubssemester mehr Das Studentensekretariat ist dieser Tage überfordert: Erst können die Gebührenbescheide zwei Monate lang nicht verschickt werden, weil die ganze Zeit die Kuvertierungsmaschine kaputt ist. Kaum sind die gelben Briefe eingetütet und verschickt, erfolgt ein Ansturm auf die Sachbearbeiter. Studenten, die kurz vor der Prüfung stehen, wollen sich beurlauben lassen, um die 500 Euro nicht zahlen zu müssen. Die Prüfungsphase war bis vor Kurzem nämlich ein legitimer Beurlaubungsgrund. Seit dem 15. Januar ist dieser Grund jedoch schlichtweg abgeschafft. Materielle Beweggründe seien dabei nicht ausschlaggebend gewesen. Dies kann allerdings bezweifelt werden, denn laut Treiber gibt es immer wieder Dozenten, die den Wegfall der Einnahmen beklagen, der die Institute um so härter trifft, je mehr Studenten sich beurlauben lassen. Andere Institute wiederum befürchten die Exmatrikulation derjenigen Studenten, die von den Gebühren allzu hart getroffen werden und bitten um Großzügigkeit bei der Gebührenbefreiung. Offensichtlich kommt der Beschluss, den Barz und Kramer trafen, eher dem ersten Institutstyp entgegen. Konkrete Namen wollen daher weder Barz noch Treiber nennen. „Ist mir schon klar, dass das bei den Studenten nicht gut ankommt“, gibt Barz zu. Insa Friedrich vom Telefonportal der Uni rät den Betroffenen, ihrem Unmut bei der offiziellen Diskussionsveranstaltung in der Neuen Uni am 1. Februar 2007 Luft zu machen. Das Rektorat wusste zum Zeitpunkt der Befragung von der ganzen Sache noch nichts. „Das höre ich heute zum ersten Mal“, so der Uni-Pressesprecher Michael Schwarz eine Woche nach dem Beschluss des Dezernats für Studium und Lehre. Ob das Dezernat in dieser Angelegenheit überhaupt alleine entscheiden durfte, wird vermutlich in der nächsten Senatssitzung am 30. Januar ein Thema sein. Senatsmitglied Friedemann Vogel kündigte gegenüber dem ruprecht an, das Vorgehen anzuzweifeln und vor dem Senat Beschwerde einzulegen. Auch in der Studiengebührenkommission wird man darüber beraten, ob der Schritt rechtens war. Womöglich ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. |