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 Hochschule
05.05.2008

Betriebsrat vertritt sich selbst

Streit um Mitbestimmung bei der HSG neu entfacht

Der Betriebsrat der Heidelberger Hochschul-Service-GmbH (HSG) ist eine Mitarbeitervertretung ohne Mitarbeiter. Die GeschĂ€ftsleitung beschĂ€ftigt studentische Aushilfen jetzt einfach ĂŒber den HSG-Alleingesellschafter: das Studentenwerk.

Nach der Wahl des Betriebsrats am 29. Februar 2008 schien zunĂ€chst Ruhe zwischen Betriebsrat und der GeschĂ€ftsleitung eingekehrt zu sein. „Inzwischen sind aber nur noch drei Studierende bei der HSG angestellt“, kritisiert der Vorsitzende des Betriebsrats, Steffen LĂ€uger. „Erst wird der Betriebsrat gewĂ€hlt und dann macht die Firma zu. Das ist peinlich und skandalös.“ 

Hintergrund des Streits zwischen Betriebsrat und GeschĂ€ftsleitung ist die bisher ungeklĂ€rte Rechtsnatur der HSG. WĂ€hrend in einer GmbH gemĂ€ĂŸ dem Betriebsverfassungsgesetz ein Betriebsrat zu wĂ€hlen ist, erfolgt die Mitarbeitervertretung in einer Anstalt öffentlichen Rechts (wie dem Studentenwerk) durch den Personalrat. Auf die HSG wĂ€re als GmbH zwar grundsĂ€tzlich das Betriebsverfassungsgesetz anzuwenden.

Allerdings verfĂŒgt sie ĂŒber keinerlei eigene betriebliche Strukturen, sodass es sich dabei um einen gemeinschaftlichen Betrieb mit dem Studentenwerk handeln könnte. Daher hat das Studentenwerk die Betriebsratswahl unterdessen vor Gericht angefochten. „Das Gerichtsverfahren bedeutet nicht, dass das Studentenwerk gegen eine Interessenvertretung fĂŒr die studentischen Mitarbeiter ist“, erklĂ€rt die GeschĂ€ftsfĂŒhrerin der HSG des Studentenwerks, Ulrike Leiblein.

„Wir sind aber der Auffassung, dass hier ein gemeinsamer Betrieb besteht, sodass es neben dem Personalrat nicht noch eine zweite Mitarbeitervertretung geben kann.“ Das laufende Verfahren soll klĂ€ren, ob es sich bei der HSG um einen eigenen Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes handelt. „Dass die BeschĂ€ftigung der Studierenden im Moment ĂŒber das Studentenwerk erfolgt, dĂŒrfte aufgrund der ungeklĂ€rten Rechtslage nachvollziehbar sein“, so Leiblein.

Indes erscheint angesichts der geringen Wahlbeteiligung von 13 Prozent zweifelhaft, ob außerhalb der Reihen des Betriebsrats ĂŒberhaupt ein Interesse an einer Mitarbeitervertretung neben dem Personalrat des Studentenwerks besteht. „Ein klares Nein“, sagt dazu Kristian Willenbacher, studentischer Tutor des „Info CafĂ© International“ in der Triplex-Mensa, der ĂŒber das Studentenwerk beschĂ€ftigt wird. „Der Wahltermin hing zuvor aus und niemand ist gehindert worden, seine Stimme abzugeben. Ein Betriebsrat ist nicht notwendig, denn der Personalrat vertritt die Interessen der Studierenden mit großem Engagement. Insgesamt bin ich mit meinem studentischen Nebenjob sehr zufrieden.“


Nachtrag: Im Artikel entsteht der Eindruck, dass HSG und Studentenwerk Mitarbeiter beschĂ€ftigen. Das stimmt nicht, da die GeschĂ€ftsleitung von HSG und Studentenwerk identisch ist. 

von Angela Knierim
   

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