Dies ist ein Archiv der ruprecht-Webseiten, wie sie bis zum 12.10.2013 bestanden. Die aktuelle Seite findet sich auf https://www.ruprecht.deruprecht/Schlagloch-doppelkeks-Jubiläum
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Hochschule
04.11.2008
Begabtenrabatt Auf Antrag keine Studiengebühren Seit dem vergangenen Sommersemester können Hochbegabte sich für mehrere Semester von den Studiengebühren befreien lassen. Die Universitätsverwaltung bewilligte 24 Anträge und spricht von einem Erfolg. Seit dem vergangenen Sommersemester können Hochbegabte sich für mehrere Semester von den Studiengebühren befreien lassen. Die Universitätsverwaltung bewilligte 24 Anträge und spricht von einem Erfolg. Weitere Informationen gibt es auf den Internetseiten das Studentensekretariats Kommentar von Benjamin Jungbluth Hochbegabte an die eigene Universität locken – in Zeiten gewollten Wettbewerbs zwischen den einzelnen Bildungseinrichtungen ein politisch gewünschter Effekt. Insofern lässt sich auch die rechtliche Legitimierung im Hochschulgesetz verstehen. Dass dabei in Heidelberg auf allzu vereinfachende Kriterien wie IQ oder Stipendium verzichtet wird, ist löblich. Dennoch erscheinen die einzelnen Auswahlkriterien, so vielfältig sie auch angesetzt sein mögen, letztlich recht beliebig. Warum keine Förderung, wenn man „nur“ zu den vier Prozent der Besten einer Prüfung gehört? Und wäre nicht eine Unterstützung, die neben der allgemeinen Studierfähigkeit vor allem die soziale Lage des Studenten berücksichtigt, erstrebenswerter? Denn politisch gewollt ist schließlich auch eine höhere Anzahl Studierender. |