14.12.2009
Der Geschwister wegen sparen
Landeshochschulgesetz reißt Löcher in Institutskassen
Im Sommer wollten die Politiker an den Hochschulen Baden-Württembergs ein Zeichen setzen: Die neue Geschwisterregelung befreit seit dem Sommersemester alle Studierenden mit zwei oder mehr Geschwistern den Studiengebühren.
In diesem Sommer wollten die Politiker an den Hochschulen Baden-Württembergs ein positives Zeichen setzen: Die neue "Geschwisterregelung" trat im Sommersemester in Kraft und befreit seitdem alle Studierenden mit zwei oder mehr Geschwistern von den 500 Euro Studiengebühren.
Doch wo sich einerseits Studierende und Eltern mehrköpfiger Familien über dieses Geschenk freuen, verzweifeln die Institute an dem daraus folgenden Gebührenausfall. So kostete diese Regelung 36 Prozent des Etat der Fakultät für Physik und Astronomie. Das Institut profitiere zwar von einer Reserve der Studiengebühren aus dem Jahr 2007, "diese werden jetzt aber trotz Sparmaßnahmen rasch abgebaut", prognostiziert Werner Aschbach-Hertig, Studiendekan der Fakultät für Physik und Astronomie. Gestrichen seien unter anderem die Diplomantenfonds, die zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei den Abschlussarbeiten beigetragen haben und auch der Veranstaltungsfond wird drastisch reduziert.
Besonders hart treffe es Aschbach-Hertig zufolge, den Etatposten "Innovation", der sehr hoch sei und vorher "nutzbringend" eingesetzt werden konnte. Das Geld sei hier nun so knapp, dass der Ausbau im Rahmen der neuen Prüfungsordnung für angehende Gymnasiallehrer im Bereich der Fachdidaktik nicht mehr möglich sei. Auch ein neues Astrophysik-Praktikum musste gestrichen werden.
Mehr als 30 Prozent weniger Studiengebühren verzeichnen auch die Institute Soziologie und Politische Wissenschaft sowie die Neuphilologischen Fakultät. Gerade bei den Neuphilologen können daher die durch Studiengebühren finanzierten Mitarbeiterstellen nicht verlängert und müssen Parallelkurse gestrichen werden. Während Professor Aurel Croissant, Leiter des Instituts für Politische Wissenschaft (IPW), im vergangenen Wintersemester noch 231.000 Euro zur Verfügung standen, kann er im laufenden Semester nur noch auf 148.000 Euro zurückgreifen.
Die Konsequenzen seien Kürzungen, die bereits im Sommersemester dieses Jahres vollzogen wurden, sagt Croissant. Professuren seien nicht betroffen, jedoch mussten ihm zufolge zwei volle Stellen mit einem Lehrdeputat von insgesamt zwanzig Semesterwochenstunden gestritten werden. Einschnitte gäbe es auch bei der Bezuschussung von Lehrmaterial sowie bei den Mitteln für externe Vorträge. "Da das IPW konservativ budgetiert und keine langfristigen Verpflichtungen eingegangen ist, trifft uns das zwar schmerzhaft, bleibt aber steuerbar", sagt Croissant weiter.
Die Geschwisterregelung ist eine notwendige Entlastung vieler Studierender und deren Familien – das steht außer Frage. Fraglich bleibt jedoch, warum die Politik nicht von der Einführung allgemeiner Studiengebühren 2007 an eine "entschärfte" Geschwisterregelung einführte. So müssen die Institute nun nach zweijährigem Ausbau der Lehre, die durch Studiengebühren finanzierten Lehrmittel wieder streichen. Für IPW-Leiter Croissant steht fest: "Es leidet genau jenes Ziel, dass mit den Studiengebühren erreicht werden soll: die Verbesserung der Lehre gegenüber dem Status vor Einführung der Studiengebühren."
von Ronja Ritthaler