06.07.2010 
			Zweckentfremdetes Geld
			Archäologen zahlen Vertretung aus Studiengebühren
			
Die Lehrstuhlvertretung für die seit dem Wintersemester vakante  Professur in der Klassischen Archäologie kostet die Studenten fast 5000   Euro ihrer Studiengebühren. Die Teilfinanzierung der Vertretung soll  noch mindestens ein Semester andauern. 
			Die Lehrstuhlvertretung für die seit dem Wintersemester vakante Professur in der Klassischen Archäologie kostet die Studenten fast 5000  Euro ihrer Studiengebühren. Die Teilfinanzierung der Vertretung soll noch mindestens ein Semester andauern. 
Allerdings wird es eine Vertretung für die Professur geben, da sich die 16-köpfige  Berufungskommission bisher auf keinen geeigneten Kandidaten einigen konnte. Möglicherweise bleibt die Stelle für  die nächsten zwei bis drei Jahre unbesetzt, bis ein Kandidat gefunden wird, der die hohen Anforderungen der  Berufungskommission erfüllt. Die Institutsleitung teilte mit, dass für das kommende Wintersemester 2010/11 ein Vertretungsprofessor  eingestellt werden muss, da sich das Berufungsverfahren bis Anfang nächsten Jahres andauern wird.  
Die Finanzierung der Vertretung wird zu 75 Prozent vom Rektorat übernommen, die verbleibenden 25 Prozent muss  das Institut selbst aufbringen. Doch das Institut hat, so hieß es in der Studiengebührenkommission, bereits alle  zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft, so dass eine Finanzierung des Vertretungsprofessors durch eine  Beteiligung aus Studiengebühren die einzige Möglichkeit wäre, um eine Vertretung für die Stelle zu finanzieren.  
Nachdem sich die Fachschaft sich einmütig gegen diesen Vorschlag ausgesprochen haben, wurden die studentischen  Vertreter in der Studiengebührenkommission von Seiten der Lehrenden so unter Druck gesetzt, dass sie der  Teilfinanzierung aus Studiengebührengeldern zustimmten, erklärte ein Fachschaftsmitglied dem ruprecht. 
Fast 5000 Euro Studiengebühren werden jetzt für eine Vertretungsprofessur zur Verfügung gestellt, obwohl, wie die FSK  mitteilte, die Universität bei vakanten Professuren die volle Summe für die Stelle von der Landesregierung bekäme. Für die Vertretungsprofessur in der Klassischen Archäologie bezahlt das Rektorat aber nur 75 Prozent  des Gehalts. Den Rest behält sie zur freien Verfügung ein.  
Obwohl die Studiengebührenkommission nur beratend fungiert und einzig der Fakultätsvorstand über die Vergabe der  Studiengebühren entscheidet, werde die Zustimmung der Studenten gern dazu genutzt, um Einstimmigkeit bei den  Entscheidungen zu suggerieren, sagt ein Fachschaftler. In der Kommission sollen auch die Studenten mit unterschiedlichsten Mitteln unter Druck gesetzt worden sein.  
„Man will studentische Zustimmung, weil es besser aussieht“, kritisiert  ein FSK-Sprecher. Den Studenten in der Studiengebührenkommission wurde gesagt, dass bei der Verweigerung der Zustimmung gar keine  Vertretung eingesetzt werden kann. Dies wiederum könnte vom Rektorat so ausgelegt werden, als wäre die Professur  für das Institut nicht wichtig. 
In diesem Zusammenhang ist es kaum verwunderlich, dass Studenten, die sich um  das Fortbestehen der Professur sorgen, zustimmen.  Auf die Anfrage des ruprecht, inwieweit Vertretungsprofessuren generell aus Studiengebühren finanziert werden  dürfen, gab die Zentrale Universitätsverwaltung keine Stellungnahme ab. 
Auf der Homepage der Universität findet sich  allerdings ein Schreiben, dass die Finanzierung einer Vertretungsprofessur aus  Studiengebühren als zulässig darstellt, „wenn ansonsten keine oder weniger Lehre angeboten würde“. 
Zweifelsohne gibt es immer mehr Lehre mit einem Vertretungsprofessor als ohne jegliche Vertretung, was  letztendlich die Zustimmung zu jeglicher Finanzierung von Vertretungsprofessoren aus Studiengebühren bedeuten  würde.
 
			
von  Stefanie Müller