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 StudiLeben
18.01.2011

Pauschal-GEZ für WGs

Wer kennt sie nicht, die unangenehm forschen Besuche der GEZ-Detektive, die einen als Beitragssünder zu enttarnen suchen. Sie könnten in zwei Jahren ein jähes Ende finden, wenn die jüngst von den Ministerpräsidenten beschlossene Änderung der Rundfunk-Gebühren in Kraft tritt.

Wer kennt sie nicht, die unangenehm forschen Besuche der GEZ-Detektive, die einen als Beitragssünder zu enttarnen suchen. Sie könnten in zwei Jahren ein jähes Ende finden, wenn die jüngst von den Ministerpräsidenten beschlossene Änderung der Rundfunk-Gebühren in Kraft tritt.

Die Gebühren, die bislang für jedes Gerät gesondert erhoben worden sind, sollen demnach ab 2013 durch einen pauschalen Beitrag ersetzt werden. Für jede Wohnung würden dann monatlich 17,98 Euro berechnet – unabhängig davon, ob die Bewohner tatsächlich anmeldepflichtige Geräte besitzen.

Für Wohngemeinschaften würde das bedeuten, dass sich die Mitbewohner den Beitrag teilen können. Dem Entwurf zufolge spielt es keine Rolle, wie viele Leute in der Wohnung leben. Berechnet werden stets die 17,98 Euro. BAföG-Empfänger sollen sich auch weiterhin von der Gebühr befreien lassen können.

Vorher muss die Änderung aber noch von den Landesparlamenten bestätigt werden. Ganz in trockenen Tüchern ist das noch nicht. In Nord­rhein-Westfahlen ist die dortige rot-grüne Minderheitsregierung nämlich auf die Unterstützung der CDU-Fraktion angewiesen – die hat sich dazu bisher nicht geäußert.

Die Reform hatte der Heidelberger Steuerrechtler Paul Kirchhof in einem Gutachten für ARD, ZDF und Deutschlandradio vorgeschlagen. Mobile Geräte wie Handys oder Computer, die mittlerweile auch gebührenpflichtig sind, seien den jeweiligen Haushalten nicht eindeutig zurechenbar.

von Max Mayer
   

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