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 Hochschule
11.12.2012

Das Ausbeutungswerk

Tagelöhnerei, Angst und Saisonarbeit

Ob die Studierenden wissen, dass sie von Tagelöhnern bedient werden? / Foto: Ziad-Emanuel Farag

Das Heidelberger Studentenwerk beutet studentische Arbeitskräfte seit Jahren systematisch aus. Die Studenten werden wie Tagelöhner beschäftigt, eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es für sie nicht. Und auch die restliche Belegschaft leidet unter zweifelhaften Arbeitsbedingungen.

Seit ihrer Gründung fordern die deutschen Studentenwerke von der Politik Unterstützung bei der Förderung von Studierenden ein, zum Beispiel in Form von Wohnheimen. Bei seinen eigenen Beschäftigten aber nimmt man es im Studentenwerk mit der Fürsorge nicht so genau: Getrieben von immer wieder neuen staatlichen Kürzungsrunden – die Zuschüsse der Länder sind seit Anfang der 1990er Jahre von 25 auf 10 Prozent des Gesamtetats gesunken – setzt das Studentenwerk Heidelberg die Daumenschrauben bei den Mitarbeitern an. Eigentlich ist es für jedes Studentenwerk rechtsverbindlich, Arbeitskräfte nach dem Tarifvertrag der Länder zu bezahlen. Das Studentenwerk Heidelberg umgeht dies jedoch gewieft durch eine Tochtergesellschaft.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Weihnachtsgeld, eigentlich im Tarifvertrag geregelt, gibt es für Studierende nicht. Das drückt den Stundenlohn der studentischen Hilfskräfte gegenüber den regulär Beschäftigten um 14,4 Prozent, obwohl sie oft dieselbe Arbeit leisten. Simon Habermaas von der Fachschaftskonferenz Heidelberg ärgert sich: „Das Studentenwerk setzt sich in vielen Fragen für die Belange der Studierenden ein.

Umso mehr verstört es, wenn es bei den Studierenden, einer der sozial schwächsten Gruppen überhaupt, eine angemessene tarifliche Bezahlung durch eine Tochtergesellschaft unterläuft. Auch für Studis sollte gelten: gleiches Geld für gleiche Arbeit. Dieses Heuern und Feuern billiger studentischer Tagelöhner lässt starken Zweifel aufkommen, ob das Studentenwerk die soziale Situation der Studierenden wirklich verbessern will.“

Das Problem ist jedoch nicht neu, sondern seit Jahren akut. Auch die regulär Angestellten beklagen einiges. Der Personalrat wird übergangen, die Belegschaft ist verängstigt durch Saisonarbeit.

Das Studentenwerk in Heidelberg umgeht vor allem im gastronomischen Bereich den Tarifvertrag der Länder, indem es die Studierenden nicht direkt bei sich, sondern bei der Hochschulservice GmbH (HSG) unter Vertrag nimmt (siehe Infokasten). Die Studierenden unterschreiben bei ihrer Einstellung in der HSG zunächst keinen Arbeitsvertrag, sondern eine Rahmenvereinbarung. Sie legt nur die Bezahlung fest: 7,60 Euro pro Stunde. In der Rahmenvereinbarung steht außerdem, dass für jeden Arbeitstag ein separater Vertrag unterschrieben werden muss. Dieser regelt dann, wie viele Stunden am betreffenden Tag verrichtet werden.

Kein Kranken- oder Weihnachtsgeld

Einen gesetzlichen Urlaubs­an­spruch gibt es jedoch auch bei solcher Tagelöhnerei: Daher wird dieser mit 46 Cent pro Stunde abgegolten, macht also 8,06 Euro. Weihnachtsgeld gibt es für die studentischen Beschäftigten nicht – im Gegensatz zu ihren tariflich beschäftigten Kollegen: Die geringfügigst beschäftigten Kollegen aus dem Studentenwerk erhalten einschließlich Weihnachtsgeld in der Entgeldgruppe 1 (EG1) einen Stundenlohn von 9,42 Euro. Die Studierenden in der HSG bekommen also 14,4 Prozent weniger Geld, obwohl sie oftmals dieselbe Arbeit leisten.

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall umgeht das Studentenwerk: Ist ein Student krank, kann er an diesem Tag keinen Vertrag unterschreiben. Ein HSG-Beschäftigter sagt dazu: „Die Studentinnen und Studenten, die in den Mensen und Cafés des Studentenwerks arbeiten, erhalten kein Krankengeld. Viele von uns arbeiten nicht um unseren Urlaub oder Ähnliches zu finanzieren, sondern um unsere Lebenskosten zu decken“, erklärt der Student, der anonym bleiben möchte. „Wer dann mal eine oder zwei Wochen krank ist, kann wahrscheinlich am Ende des Monats seine Miete nicht bezahlen“, erläutert er weiter. „Es wäre schon gut, wenn auch wir nach Vorlegung des Attests Anspruch auf Krankengeld hätten.“

Hierfür müsste aber die Rahmenvereinbarung durch einen geregelten Arbeitsvertrag ersetzt werden, in dem eben auch die monatliche Arbeitszeit festgeschrieben ist. Aber statt einer Lohnfortzahlung bietet die Rahmenvereinbarung warme Worte: „Die Hochschul-Service-GmbH Heidelberg verfolgt unter der Zielsetzung der sozialen Betreuung und Förderung von Studierenden mit der Beschäftigung studentischer Hilfskräfte ein Konzept, das Studierenden eine zusätzliche Möglichkeit der Studienfinanzierung bieten soll.“ Dass diese Studienfinanzierung im Krankheitsfall abrupt wegbricht, steht hier nicht.

Auf den ersten Blick bieten die Tagesverträge den Studierenden herrliche Flexibilität: Die Studierenden entscheiden scheinbar von Tag zu Tag, ob und wann sie arbeiten. Das aber geht auch bei tariflich bezahlten Arbeitsverhältnissen und diese können ebenfalls befristet werden.

Dass sich die HSG-Studierenden in der HSG nicht wehren, hat eine Vorgeschichte: 2008 gründeten die Hilfskräfte einen Betriebsrat. Daraufhin stellte das Studentenwerk alle Tagelöhner befristet, aber mit Tarifvertrag, direkt bei sich ein und löste die HSG so für eine gewisse Zeit faktisch auf. Der Betriebsrat war machtlos, weil es schlicht keine Angestellten mehr gab. Nachdem sich die Wogen geglättet haben, beschäftigt das Studentenwerk wieder fleißig Tagelöhner in der HSG.

Auch der Personalrat leidet

Doch auch die regulär Beschäftigten scheinen zu leiden. Marijo Kovac von Ver.di Rhein Neckar, beschreibt die Situation so: „Sie haben Angst ihre Arbeitnehmerrechte geltend zu machen, oder auch nur der Gewerkschaft beizutreten. Zum Teil denken die Menschen, es sei öffentlich bekannt, dass sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, was aber aufgrund des Datenschutzes nicht stimmt. Ver.di-Mitglieder haben Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und Rechtsvertretung. Dies gilt auch für Studenten“, betont Kovac..

Auch der Personalrat des Studentenwerks hält das Betriebsklima für gestört: „Besonders die Beschäftigten in der Triplexmensa haben Angst. Sie fürchten sich sogar davor, krank zu werden, da sie glauben, in diesem Fall in der nächsten Saison keinen neuen Arbeitsvertrag zu erhalten.“ Abgesehen von Eat&Meet ist die Triplexmensa nämlich ein Saisonbetrieb und die Mitarbeiter dort haben zum Teil seit mehreren Jahren Saisonarbeitsverträge nur für die Vorlesungszeit. Dazwischen sind sie also arbeitslos.

Der Personalrat hält das für unnötig: „In dieser Zeit fehlen urlaubsbedingt viele Arbeitskräfte an anderen Mensastandorten, so dass gerade die Beschäftigten aus der Triplexmensa die entstehenden Lücken schließen können.“ Die Angestellten im Studentenwerk Heidelberg hätten im gastronomischen Bereich Anspruch auf die Entgeldgruppen EG2 bis EG4, also mindestens 10,42 Euro statt 9,42 Euro in EG1. „Das Studentenwerk will sie aber pauschal nach EG1 bezahlen“. EG1 steht für einfachste Tätigkeiten, für die nicht einmal eine Einarbeitung notwendig ist.

Die gibt es aber in den Mensen nicht, das Herrichten von Portionen zum Beispiel erfordert sehr wohl eine Einarbeitung. „Niemand im Studentenwerk dürfte noch in EG1 eingruppiert sein“, findet daher Gewerkschaftssekretär Kovac. Er weist darauf hin, dass auch alle anderen Studentenwerke fast niemanden mehr nach EG1 bezahlen. „Das Studentenwerk legt uns keine Stellenbeschreibungen vor“, schildert der Personalrat. „Daher können wir aktuell nicht über die Eingruppierung mitentscheiden, wie es als Personalrat unser Recht wäre. Das Studentenwerk sagt uns auch nicht, wie viele Beschäftigte es in der HSG überhaupt gibt und wer eingestellt wird“, beklagt der Personalrat weiter, der nach der Ausbootung des HSG-Betriebsrats auch wieder für die studentischen Hilfskräfte zuständig ist. Für Kovac ist dies rechtlich unzulässig: „Der Personalrat muss über alle Einstellungen bei der HSG informiert sein und auch bei der Einstellung mitentscheiden dürfen.“

Die Universität Heidelberg hat so viele Studierende wie seit 20 Jahren nicht mehr. „Dieser Mehrbedarf wird jedoch zu einem großen Teil nicht mit unbefristetem oder wenigstens tariflich bezahltem Personal gedeckt“, fügt der Personalrat hinzu. „Vielmehr ersetzen die geringer bezahlten Hilfskräfte aus der HSG und bis Oktober 2012 auch solche von Leiharbeitsfirmen die tariflich bezahlten Arbeitskräfte. Damit sind die Arbeitnehmer für das Studentenwerk Heidelberg entbehrlich und haben große Angst, ihre Arbeitsplätze zu verlieren, wenn ihr Vertrag ausläuft. Daher regt sich auch kaum Widerstand gegen die falsche Eingruppierung. Das Studentenwerk Heidelberg spart, wo es nur kann – auf dem Rücken der Arbeitnehmer. Aus all diesen Gründen sprechen wir uns als Personalrat für die Auflösung der HSG aus!“ fordert der Personalrat abschließend.

Die Geschäftsführerin des Studentenwerkes, Ulrike Leiblein, konnte vor Redaktionsschluss nicht mehr mit dem ruprecht sprechen. Dieses Gespräch wird im neuen Jahr nachgeholt.

von Ziad-Emanuel Farag
   

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