Dies ist ein Archiv der ruprecht-Webseiten, wie sie bis zum 12.10.2013 bestanden. Die aktuelle Seite findet sich auf https://www.ruprecht.deruprecht/Schlagloch-doppelkeks-Jubiläum
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Hochschule
12.12.2012
Neue URZ-Regelungen Regelungen sollen Kommunikation erleichtern Das URZ hat einige Neuerungen beschlossen, von denen für Studenten zunächst zwei von Relevanz sind: So sind sie fortan verpflichtet, ihren E-Mail-Account zu nutzen, der ihnen bei der Immatrikulation zur Verfügung gestellt wird. Ziel ist es, auf diesem Wege die Kommunikation zu erleichtern. Verwendet werden darf, so die Ordnung nach § 2 Landeshochschulgesetz, der Uni-E-Mail-Account für „Aufgaben im Bereich von Forschung, Lehre, Verwaltung, Studium und sonstigen Aufgaben der Hochschule.“ Indem eine Berührung von Universitärem und Privatem unterbunden wird, sichert sich die Universität ab, nicht in die Position eines Providers gebracht zu werden, der Vorgänge aufzeichnen und darüber Auskunft erteilen muss. Bis auf das regelmäßige Abrufen des Mail-Accounts ändert sich für die Studierenden letztlich nicht viel: Eine Kontrollinstanz wird es nicht geben und somit bleibt jedem selbst überlassen, welche Nutzung für ihn in den Rahmen der „studentischen Zwecke“ fällt. |