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Hochschule
08.03.2012
Jubel, der im Halse stecken bleibt Entwurf zur Verfassten Studierendenschaft enthält böse Überraschungen Ein Ziel der grün-roten Landesregierung ist es, die Verfasste Studierendenschaft in Baden-Württemberg nach 35 Jahren wiedereinzuführen. Im Juni soll es soweit sein. Doch ein Grund zum Jubeln ist das derzeit noch nicht meint Ziad Emanuel-Farag. Eine der heikelsten Fragen dabei war das politische Mandat. Wie soll sich die Verfasste Studierendenschaft als Interessensvertretung der Studierenden artikulieren? Der aktuelle Entwurf der Landesregierung formuliert es in § 65(4) folgendermaßen:
Kritiker fürchten zu Recht, dass diese Formulierung wieder einen Maulkorb enthalten könnte. Denn wie sollen Studierende ihre Interessen artikulieren, wenn sie dabei neutral bleiben müssen. Ist es Studierenden nun verboten, Standpunkte zu vertreten die eine Nähe zu einer bestimmten Partei oder Ideologie aufweisen?
In § 65b(6) heißt es jedoch plötzlich:
Das bedeutet: Studenten dürfen sich zwar ihrer Regeln selbst geben, aber ob sie in Kraft treten entscheidet das zuständige Rektorat. Wenn die grün-rote Landesregierung behauptet, dass so Autonomie aussehen soll, ist das eine dreiste Lüge.
INFO: Die Verfasste Studierendenschaft (VS) ist die Interessenvertretung und politische Stimme der Studierenden bei allen Fragen, die sie betreffen. Eine solche Interessensvertretung ist zum Beispiel bei den Verhandlungen um das Semesterticket hilfreich, da das Studentenwerk und der Verkehrsverbund Rhein-Neckar bisher keinen offiziellen Ansprechpartner hatten. Bis zum Verbot 1977 im Zuge der Unruhen während des Deutschen Herbstes gab es auch in Bayern und Baden-Württemberg Verfasste Studierendenschaften. Danach bildeten sich hier unabhängige, inoffizielle Studierendenvertretungen heraus, um die Aufgaben der VS weiterzuführen. In Heidelberg gibt es seit 1989 die Fachschaftskonferenz. |