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Hochschule
15.05.2012
Das Ende der Gebühren Staatliche Mittel ersetzen die Studiengebührenen Seit diesem Semester muss kein Student mehr die 500 Euro Gebühren für sein Studium bezahlen. Das Land hat sie durch die so genannten Qualitätssicherungsmittel ersetzt. Das ist jedoch mit einigen Änderungen für die Studenten verbunden. Mit Abschaffung der Studiengebühren sollen nun auch die Vorgaben geändert werden, wofür die Universitäten die Mittel verwenden dürfen. Weiterhin gilt, dass die Gelder zweckgebunden für die Sicherung der Qualität in Studium und Lehre eingesetzt werden müssen. Auf Leistungen wie zum Beispiel Tutorien, Fachstudienberatung oder die Anschaffung neuer Lehrmittel muss auch zukünftig nicht verzichtet werden. Bis jetzt steht eine Verwaltungsvorschrift noch aus, die genaue Richtlinien zur Verwendung der Kompensationsmittel festlegt. Nachdem aber der Landesrechnungshof in der Vergangenheit die Verwendung der Studiengebühren beanstandet hat, ist damit zu rechnen, dass manche Leistungen wohl nicht fortgeführt werden können. Dazu zählt alles, was unter die Bezeichnung Individualförderung fällt, also zum Beispiel Freikopien und -drucke, sowie Zuschüsse zu Abschlussarbeiten, Exkursionen oder Kongressteilnahmen. „Ein Verbot des Landes für solche Verwendungszwecke gibt es zwar noch nicht, es ist aber absehbar.“, sagt Joachim Schahn, Vorsitzender der Studiengebührenkommission am Psychologischen Institut Heidelberg. „Wer jetzt die neuen Mittel dafür ausgibt, läuft Gefahr, sie hinterher aus regulären Institutsmitteln rückerstatten zu müssen“. Darüber hinaus stärkt das neue Gesetz die Mitbestimmungsrechte der Studierenden. Sie sollen in Zukunft mehr Einfluss darauf nehmen können, wofür die Gelder eingesetzt werden. Entscheidungen über die Verteilung der Mittel müssen künftig im Einvernehmen mit einer Vertretung der Studenten getroffen werden. Diese muss von den Studierenden legitimiert sein. Wie genau die Mitbestimmung ablaufen soll und wie die Vertreter gewählt werden, ist derzeit noch unklar. Das Modell zur Verteilung der Qualitätssicherungsmittel an der Universität bleibt hingegen das gleiche wie zu Zeiten der Studiengebühren. 20 Prozent der Mittel bleiben zentral bei der Uni und der Rest wird nach Studentenzahl an die einzelnen Fakultäten verteilt. Die Höhe der Qualitätssicherungsmittel, die einer Universität zustehen, berechnet sich übrigens auch nach der Zahl der Studenten. Dazu wurden in diesem Jahr die Studierendenzahlen des Wintersemesters 2010/11 herangezogen. Dabei wird berücksichtigt, dass zuvor auch nicht jeder Student Studiengebühren zahlte, sondern zuletzt 44 Prozent davon befreit waren. Das Positive an dieser Regelung ist, dass mit dem erwarteten Anstieg der Studentenzahlen, die Universitäten in Zukunft mit mehr Geld rechnen können. |