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 Hochschule
26.11.2012

Promotion mit Bachelor

Quasi unmöglich – selbst für „gute“ Absolventen

Die Anforderungen allein mit einem Bachelorabschluss promovieren zu können, sind in Heidelberg sehr hoch. An der Fakultät für Verhaltens- und empirische Kulturwissenschaften geht das nur mit einem Abschluss mit Auszeichnung und einer zusätzlichen "sehr guten" Eignungsprüfung.

Woran liegt’s? Verlangt das Gesetz das oder sind Bachelor-Absolventen im Vergleich zu Absolventen anderer Studiengänge wie dem Diplom in noch nicht ausreichendem Maße befähigt, eigenständig wissenschaftlich zu arbeiten? Nach dem Landeshochschulgesetz (LHG) des Landes Baden-Württemberg sollen Hochschulen Bachelor-Absolventen nur bei besonders guten Leistungen ohne Master zur Promotion zulassen.

Jedoch definiert das Gesetz eine entscheidende Ausnahme: Absolventen von Studiengängen mit einer vierjährigen Regelstudienzeit sollen generell zur Promotion zugelassen werden, unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Bachelor-, Diplom- oder Masterabschluss handelt. Somit sollen nach dem LHG die Absolventen von drei- und vierjährige Bachelorstudiengänge unterschiedlich behandelt werden.

An der Universität Heidelberg aber sind die Zulassungsverfahren zur Promotion bei drei- und vierjährigen Bachelorstudiengängen gleichermaßen streng. Das liegt daran, dass das LHG für die Fakultäten an dieser Stelle nur eine Empfehlung ausspricht. Es ist also den Fakultäten selbst überlassen, ob sie zwischen Absolventen von drei- und vierjährigen Bachelorstudiengängen differenzieren.

Hierzu erklärt die Fachschaftskonferenz Heidelberg: „Während man vielleicht noch nachvollziehen kann, dass Fakultäten Bedenken haben, Absolventen eines dreijährigen Studiengangs direkt zur Promotion zuzulassen, ist dies bei vierjährigen Studiengängen nicht nachvollziehbar. Die Fakultät für Biowissenschaften lässt einerseits Pharmazeuten nach einem vierjährigen Studium ohne zusätzliches Eignungsverfahren zur Promotion zu, andererseits aber lässt sie Absolventen eines vierjährigen Biologie-BA-Studiengangs ein spezielles Eignungsfeststellungsverfahren absolvieren, obwohl das LHG auch in diesem Fall empfiehlt, auf zusätzliche Eignungstests zu verzichten.“

Einen solchen vierjährigen Bachelorstudiengang in Biologie gibt es zum Beispiel an der LMU München Thomas Rausch nennt als Prorektor für Forschung und Angehöriger dieser Fakultät auf Anfrage zu diesem Beispiel keine Gründe für dieses Vorgehen. Daher ist stark zu bezweifeln, wieso gerade die Bachelor-Absolventen dieses Studienganges trotz gleicher Regelstudienzeit für eine Promotion weniger geeignet sein sollten als Pharmazeuten – zumal diese im Gegensatz zu Bachelorabsolventen, in ihrem ganzen Studium keine der Dissertation ähnliche wissenschaftliche Abschlussarbeit geschrieben haben.

Hiermit erweckt die Universität den Anschein, als ob nicht nur zählen würde, welche wissenschaftlichen Qualifikationen Absolventen erworben haben, sondern ob ihr Abschluss den klangvollen Namen Staatsexamen trägt oder aber profan Bachelor heißt.

von Ziad-Emanuel Farag
   

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