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 Hochschule
12.05.2013

Das Studierendenparlament kurz erklärt

In diesem Modell tagen politische Hochschulgruppen und Fachschaften getrennt in zwei Kammern, wobei die Fachschaften ein Vetorecht haben. Die Anzahl der Sitze bleibt stets gleich.

Grafik: StuPa-Initiative.

Dieses Modell sieht zwei getrennte Stimmen der Studierenden vor: Das Studierendenparlament (StuPa), das zentrale beschlussfassende Organ, das zu fachübergreifenden Themen arbeitet, und die Fachschaftskonferenz (FSK), welche sich für die Interessen der Studierenden im Fach einsetzt.

Für gewöhnlich wählen die Studierenden jedes Jahr 31 Abgeordnete verschiedener Listen in das StuPa. Diese setzen Referate ein, beschließen den Haushalt, die Satzungen der Fachschaften und wählen den Vorstand und Mitglieder der Schlichtungskommission.

Das StuPa tagt pro Vorlesungsmonat mindestens einmal. Auf den Sitzungen dürfen nicht gewählte Studierende nur in einer Gruppe von 25 einen Antrag oder eine Anfrage stellen. Lediglich auf der Vollversammlung hat jedes Mitglied der Studierendenschaft Rede-, Stimm- und Antragsrecht. Eine Vollversammlung kann auf Antrag von einem Prozent der Studierendenschaft, aktuell sind dies an der Universität Heidelberg etwa 300, einberufen werden. Die Beschlüsse sind für das StuPa und für die FSK jedoch nicht bindend.

Die Fachschaften entsenden je nach Studierendenanzahl unterschiedlich viele Mitglieder in die Fachschaftskonferenz (FSK). Durch die Stimmstaffelung von eins bis acht soll ein ausgewogener Anteil von kleinen und großen Fachschaften ermöglicht werden. Auch die FSK tagt pro Vorlesungsmonat mindestens einmal und wählt Mitglieder der Schlichtungskommission sowie die verantwortliche Person für das Fachschaftsreferat. Dazu verteilt sie die Finanzen an die Fachschaften. Gegen Beschlüsse des StuPas kann die FSK innerhalb von vier Wochen ein aufschiebendes Veto einlegen. Daher muss das StuPa während dieser Zeit die Reaktion der FSK abwarten. Dies gilt nicht, wenn das StuPa den Haushaltsplan beschließt.

Der Vorstand setzt die Beschlüsse des StuPas nach „pflichtgemäßem Ermessen“ um. Er besteht aus maximal 15 Mitgliedern, dem Vorsitz und den Verantwortlichen für die Referate. Der Vorsitz repräsentiert die gesamte Studierendenschaft und besteht aus einer Frau und einem Mann, also einer quotierten Doppelspitze. Die Abgeordneten wählen die beiden Vorsitzenden aus der Studierendenschaft, diese müssen daher nicht Mitglied des StuPas sein.  

von Anne Glaser
   

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