11.12.2007
Diagnose: Arbeitsunfähig
Steht die Zentrale GebĂĽhrenkommission vor dem Aus?
Wegen „massiver interner Probleme“ haben die studentischen Mitglieder der Senatskommission zur Verteilung der Studiengebühren beantragt, das Gremium aufzulösen. Der ruprecht hat auf beiden Seiten nachgefragt.
Was passiert ist:
Wegen „massiver interner Probleme“ haben die studentischen Mitglieder der Senatskommission zur Verteilung der Studiengebühren beantragt, das Gremium aufzulösen. In einem offenen Brief an den Kommissionsvorsitzenden Prorektor Thomas Pfeiffer forderten sie, zunächst die künftige Arbeitsweise der Kommission zu klären, da „vorher jede weitere Arbeit zum Scheitern verurteilt ist“. Die Kommission entscheidet auch, welcher Teil der Gebühren an die Institute geht und welchen Teil die Universität für zentrale Einrichtungen ausgibt. Kritik üben die Studenten unter anderem daran, dass es den professoralen Mitgliedern nicht gelänge, sich ausreichend auf Anträge vorzubereiten. Außerdem hätten sie die Studierenden nicht ernst genommen.
Professor Thomas Pfeiffer
Prorektor fĂĽr Lehre und Vorsitzender der Zentrale GebĂĽhrenkommission
Funktioniert die zentrale Koordinierung der Verteilung der StudiengebĂĽhren?
Ich bin zuversichtlich, dass die Verständigung auf einen Arbeitsmodus
möglich ist, der allen Beteiligten eine angemessene Mitwirkung ermöglicht.
Was muss sich ändern, damit die Kommission nicht arbeitsunfähig wird?
Derzeit stehe ich mit Vertretern der Studierenden im Gespräch wegen einer Neuorganisation der Kommissionstätigkeit. Die Gespräche sind bisher in guter Atmosphäre verlaufen. Mir kommt es vor allem auf eine sinnvolle Zusammenarbeit in der Zukunft an.
Welche Projekte muss die Kommission in Angriff nehmen?
Dringend ist jetzt nur, dass wir diejenigen nicht zu lange auf eine Einigung warten lassen, deren Stellen aus StudiengebĂĽhren finanziert
werden.
Sven Lehmann (Bild), Sarah Bruckmann, Ursula Krieger
Studentische Mitglieder der Zentrale GebĂĽhrenkommission
Funktioniert die zentrale Koordinierung der Verteilung der StudiengebĂĽhren?
Nein.
Was muss sich ändern, damit die Kommission nicht arbeitsunfähig wird?
Die Kommission ist bereits arbeitsunfähig und muss nach Auskunft des neuen Rektorats ohnehin aus juristischen Gründen aufgelöst werden. Das ist eine Information, die wir Studierenden auch erst nach einem Jahr erfahren haben.
Welche Projekte muss die Kommission in Angriff nehmen?
Zuerst die Überarbeitung des Verteilungsmodells der Studiengebühren. In erster Linie muss es an die geltende Rechtslage angepasst werden. Auch in den Fakultäten muss eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. Diese werden derzeit sehr oft – meist aus Unkenntnis – nicht eingehalten.
von Beate Brehm