11.12.2007
IQ allein reicht nicht aus
Freiburger Richter kippen Kriterium für Hochbegabung
Um Hochbegabte anzuziehen, wollte die Universität Freiburg Studenten ab einem Intelligenzquotienten von 130 Punkten von den Studiengebühren zu befreien. Nun hat das Freiburger Verwaltungsgericht dem einen Riegel vorgeschoben.
Um hochbegabte Studenten anzuziehen, hatte die Universität Freiburg beschlossen, Studenten ab einem Intelligenzquotienten von 130 Punkten von den Studiengebühren zu befreien. Nun hat das Freiburger Verwaltungsgericht dieser Praxis einen Riegel vorgeschoben.
Ein Intelligenzquotient (IQ) von über 130 oder ein Stipendium sind keine angemessenen Kriterien für Hochbegabung. Mit dieser Urteilsbegründung hat sich das Freiburger Verwaltungsgericht gegen eine Regelung der Universität Freiburg gewandt, die Studenten mit einem IQ ab 130 und Stipendiaten von den Studiengebühren befreit. Die Universität Freiburg ist mit Konstanz die einzige Hochschule in Baden-Württemberg, die bislang von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch macht und besonders begabte Studenten befreit. Gegen diese Bestimmung hatten vier Freiburger Studenten geklagt.
Einem von ihnen hat das Gericht nun Recht gegeben und die Universität dazu aufgefordert, ihn rückwirkend von den Studiengebühren zu befreien. In den übrigen Fällen ist die Uni verpflichtet, die Hochbegabung der Studenten auch unter anderen Gesichtspunkten neu zu prüfen. Der erfolgreiche Kläger Thorsten Deppner hatte jahrelang ein Stipendium der Studienstiftung erhalten. Weil das Stipendium ausgelaufen war, hätte er nun aber Gebühren zahlen müssen.
Da das widersinnig sei, könne Hochbegabung nicht am Stipendiatenstatus ermittelt werden, urteilten die Freiburger Richter und verwarfen damit Deppners Gebührenbescheid. In drei weiteren Fällen hatten Studenten mit überdurchschnittlichen Leistungen – etwa einer Abiturnote von 1,3 – gegen die Regelung der Uni geklagt. Hier muss die Uni nun neu prüfen, ob sie die Studenten von den Gebühren befreien kann oder nicht.
Jonathan Nowak, Vorstand des U-AStAs Freiburg, kritisiert die ehemalige Regelung scharf: „Die meisten Stipendiaten kommen aus reichen Elternhäusern. Sie jetzt noch von den Studiengebühren zu befreien, fördert die soziale Schieflage noch.“ Ein sinnvolleres Kriterium wären für ihn etwa die konkreten Studienleitungen: „Die Uni könnte beispielsweise die besten eines Semesters befreien“, schlägt er vor.
von Beate Brehm