Dies ist ein Archiv der ruprecht-Webseiten, wie sie bis zum 12.10.2013 bestanden. Die aktuelle Seite findet sich auf https://www.ruprecht.de

ruprecht-Logo Banner
ruprecht/Schlagloch-doppelkeks-Jubiläum
Am 13.10. feiern wir 25 Jahre ruprecht/Schlagloch und 10 Jahre doppelkeks [...mehr]
ruprecht auf Facebook
Der aktuelle ruprecht
ruprecht vor 10 Jahren
Andere Studizeitungen
ruprechts Liste von Studierendenzeitungen im deutschsprachigen Raum
ruprecht-RSS
ruprecht-Nachrichten per RSS-Feed
 Hochschule
11.12.2007

Streit um Betriebsrat

Studenten drohen juristische Schritte an

Die Verhandlungen zwischen den bei der Heidelberger Hochschul-Service-GmbH (HSG) beschäftigten Studenten und der Geschäftsleitung sind erneut gescheitert. Hintergrund des Konflikts ist die Forderung der Studenten nach einem Betriebsrat.

Die Verhandlungsgespräche zwischen den bei der Heidelberger Hochschul-Service-GmbH (HSG) beschäftigten Studenten und der Geschäftsleitung sind am vergangenen Freitag erneut gescheitert. Hintergrund des Konflikts ist die Forderung der Studenten nach einem Betriebsrat.

Nach Ansicht der Geschäftsleitung spricht zwar grundsätzlich nichts gegen eine Mitbestimmung der Studenten. „Wir wollen aber eine rechtlich zulässige Form hierfür finden“, so die HSG-Geschäftsführerin Ulrike Leiblein.

Das Problem: Da die HSG über keinerlei eigene betriebliche Strukturen verfügt, könnte es sich dabei um einen gemeinschaftlichen Betrieb mit dem Studentenwerk, der Alleingesellschafterin der HSG, handeln. Während in einer GmbH wie der HSG gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz der Betriebsrat dafür zuständig ist, die Interessen der Mitarbeiter zu vertreten, erfolgt dies in einer Anstalt des öffentlichen Rechts – wie dem Studentenwerk – nach dem Personalvertretungsgesetz durch den Personalrat. Für die Beteiligten geht es nun darum, welches Gesetz angewendet werden muss.

Leiblein zufolge ist der Hochschulservice mit einer normalen GmbH nicht vergleichbar, so dass ein Betriebsrat unzulässig ist. Vielmehr sollen die Studenten ihre Interessen durch den Personalrat des Studentenwerks vertreten lassen. Der zur Durchführung einer Betriebsratswahl bereits gewählte Vorstand erhebt unterdessen schwere Vorwürfe: Die Geschäftsleitung habe die Vorbereitung der Wahl blockiert. So sei dem Wahlvorstand durch die Geschäftsleitung keine vollständige Liste aller angestellten Studenten ausgehändigt worden. „Dies ist aber nötig, um eine Wählerliste zu erstellen“, moniert der Vorstand. Weiterhin sei unklar, weshalb Leiblein ein Wahlbüro für eine Betriebsratswahl zur Verfügung gestellt hat, wenn diese doch unzulässig sei.

Die HSG-Leiterin begründet das mit der vorläufig ungeklärten Rechtslage. Der Wahlvorstand geht jedoch nach wie vor davon aus, dass nur ein Betriebsrat als Mitarbeitervertretung in Frage kommt. Wenn die HSG Betriebsratswahlen behindert, wollen die Studenten notfalls vor Gericht ziehen. Auch Leiblein schließt eine gerichtliche Klärung nicht aus, wenn keine gemeinsame Lösung gefunden wird.

Die Gewerkschaft ver.di hingegen strebt einen Kompromiss an, der vorsieht, dass ein studentischer Mitarbeiter im Personalrat sitzen soll. Dem Wahlvorstand geht das nicht weit genug: „Wir wollen umgehend Betriebsratswahlen einleiten.“

von Angela Knierim
   

Archiv Hochschule 2024 | 2023 | 2022 | 2021 | 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | 2015 | 2014 | 2013 | 2012 | 2011 | 2010 | 2009 | 2008 | 2007 | 2006 | 2005 | 2004