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 Hochschule
15.05.2007

Berufsverbot aufgehoben

Antifaschist Czaszkóczy darf nun doch Lehrer werden

Der Prozess zog bundesweite Aufmerksamkeit auf sich: Der Heidelberger Realschullehrer Michael Czaszkóczy kämpft seit 2003 gegen das ihm auferlegte Berufsverbot. Seine linkspolitische Einstellung gebe Anlass, an seiner Verfassungstreue zu zweifeln.

Der Prozess zog bundesweite Aufmerksamkeit auf sich: Der Heidelberger Realschullehrer Michael Czaszkóczy kämpft seit 2003 gegen das ihm auferlegte Berufsverbot. Seine linkspolitische Einstellung gebe Anlass, an seiner Verfassungstreue zu zweifeln, so die Kultusministerien von Baden-Württemberg und Hessen (ruprecht berichtete). Nun gibt ein neues Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg dem Lehramtsanwärter neue Hoffnung.

Der Verwaltungsgerichtshof hob Mitte März den Entscheid des Oberschulamtes in Karlsruhe auf. Das Amt hatte die Einstellung des Einser-Examenskandidaten in den Staatsdienst verweigert, weil es die Mitgliedschaft Michael Czaszkóczys in der „Antifaschistischen Initiative Heidelberg“ (AIHD) als nicht vereinbar mit der von einem Beamten geforderten Verfassungstreue ansah.

Mit seiner Entscheidung folgte das Oberschulamt der Ansicht der damaligen Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst von Baden-Württemberg und heutigen Bundesbildungsministerin, Annette Schavan (CDU). Der Verfassungsschutz hatte Czaszkóczy seit 1992 beobachtet und den Behörden eine Liste seiner politischen Aktivitäten übermittelt.

Richter Klaus Brockmann, der in der Verhandlung den Vorsitz führte, konnte aus dieser „Sündenliste“ Czaszkóczys keine Rechtfertigung für die Annahme mangelnder Verfassungstreue des Lehrers folgern. Für das Gericht war außerdem entscheidend, dass die Behörde wesentliche Beurteilungselemente – wie das Verhalten des Klägers im bereits absolvierten Vorbereitungsdienst – nicht hinreichend berücksichtigt habe. Nicht nur negative, auch die positiven Eigenschaften einer Person müssten bei ihrer Einschätzung berücksichtigt werden: Als Beispiele nannte der Richter Czaszkóczys Engagement für die Jugendarbeit und gegen rechte Gewalt.

Michael Czaszkóczy, der die schriftliche Urteilsbegründung inzwischen erhalten hat, wartet jetzt auf die Reaktion des Oberschulamtes Karlsruhe. Dieses muss den Antrag von Czaszkóczy nun neu bearbeiten. „Die Aussicht, dass ich vermutlich im Laufe des nächsten Jahres an einer Schule die Arbeit aufnehmen kann, begrüße ich sehr“, freut sich der Lehrer.

Im Moment arbeitet er weiter an seiner Dissertation und leitet an der Pädagogischen Hochschule ein Seminar – Tätigkeiten, die er auch aufgenommen hatte, um nicht zum Berufs-Berufsverbotenen zu werden. Die Anwendung des umstrittenen Paragraphen aus den siebziger Jahren auf den Heidelberger Linken war der erste Fall seit Beginn der achtziger Jahre. Zu den Unterstützern Czaszkóczys zählen unter anderem die GEW.

„Das ist ein Urteil, das Maßstäbe setzt“, fasst Czaszkóczy zusammen. „Es ist nun klarer, unter welchen Umständen das Berufsverbot angewendet werden kann – andererseits hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil auch keine allgemeinen Zweifel an der Praxis des Berufsverbots durchblicken lassen.“

von Gabriel A. Neumann
   

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