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 Hochschule
13.11.2007

Uni Marburg zahlt Studentin Gebühren zurück

Verwaltungsgericht Gießen zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit hessischer Studiengebühren

Erfolg für hessische Studiengebührengegner: Das Verwaltungsgericht Gießen verpflichtete die Uni Marburg dazu, einer Studentin die bereits gezahlte Studiengebühr für das laufende Wintersemester zurückzuzahlen.

Die Entscheidung eilte: Ohne einen schnellen Bescheid drohte der Klägerin die Zwangsexmatrikulation. Doch dazu wird es nun zunächst nicht kommen: Das Gericht folgte in wichtigen Punkten der Argumentation der klagenden Studentin. Es erhob erhebliche Zweifel an der Übereinstimmung des hessischen Studienbeitragsgesetzes mit der Landesverfassung. Diese enthält eine Bestimmung, dass „Schulgeld“ nur erhoben werden dürfe, wenn die „wirtschaftliche Lage“ des Betroffenen dies erlaube. Die hessische Gesetzesregelung aber gilt für alle Studierenden, ohne Rücksicht auf deren soziale Situation zu nehmen.

Bereits Ende Oktober hatte das Verwaltungsgericht Gießen einem Student der dortigen Uni Rechtsschutz gewährt, der gegen den Gebührenbescheid seiner Hochschule Widerspruch erhoben hatte. Auch bei diesem Verfahren hatte das Gericht erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des hessischen Gesetzes geäußert. Die Universität Gießen setzte daraufhin die Erhebung von Studiengebühren mit sofortiger Wirkung aus. Gießener Studierende, die bisher nicht gezahlt haben, werden nicht vom Studium ausgeschlossen.

Studiengebühren vernichten Bildungschancen

Gegen beide Urteile wollen die Universitäten jeweils Beschwerde einlegen. Zunächst einmal ist die Uni Marburg verpflichtet, ihrer Studentin den Semesterbeitrag zurückzuzahlen und ihr das Studium zu gestatten. Regina Weber, Vorstandsmitglied im „Freien Zusammenschluss der Studentinnenschaften“, wies mit Hinblick auf die verfassungsrechtliche Begründung des Urteils die soziale Bedeutung von Studiengebühren hin: „Stärker als zuvor hängen die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen heute von der Einkommenssituation der Eltern ab. Ein Grund dafür ist die Erhebung von Studiengebühren. Das Gericht zeigt der Landesregierung, dass sie die verfassungsrechtliche Realität nicht einfach ausblenden kann“.

Im kommenden Frühjahr befasst sich der Staatsgerichtshof in Kassel mit den hessischen Studiengebühren. Die beiden Oppositionsfraktionen SPD und Grüne hatten gegen das Studienbeitragsgesetz der CDU geklagt. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund, Studenten und ein Bündnis für soziale Gerechtigkeit legten eine Volksklage vor.

von Gabriel A. Neumann
   

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