Dies ist ein Archiv der ruprecht-Webseiten, wie sie bis zum 12.10.2013 bestanden. Die aktuelle Seite findet sich auf https://www.ruprecht.deruprecht/Schlagloch-doppelkeks-Jubiläum
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Hochschule
13.11.2007
Uni Marburg zahlt Studentin Gebühren zurück Verwaltungsgericht Gießen zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit hessischer Studiengebühren Erfolg für hessische Studiengebührengegner: Das Verwaltungsgericht Gießen verpflichtete die Uni Marburg dazu, einer Studentin die bereits gezahlte Studiengebühr für das laufende Wintersemester zurückzuzahlen. Die Entscheidung eilte: Ohne einen schnellen Bescheid drohte der Klägerin die Zwangsexmatrikulation. Doch dazu wird es nun zunächst nicht kommen: Das Gericht folgte in wichtigen Punkten der Argumentation der klagenden Studentin. Es erhob erhebliche Zweifel an der Übereinstimmung des hessischen Studienbeitragsgesetzes mit der Landesverfassung. Diese enthält eine Bestimmung, dass „Schulgeld“ nur erhoben werden dürfe, wenn die „wirtschaftliche Lage“ des Betroffenen dies erlaube. Die hessische Gesetzesregelung aber gilt für alle Studierenden, ohne Rücksicht auf deren soziale Situation zu nehmen. Bereits Ende Oktober hatte das Verwaltungsgericht Gießen einem Student der dortigen Uni Rechtsschutz gewährt, der gegen den Gebührenbescheid seiner Hochschule Widerspruch erhoben hatte. Auch bei diesem Verfahren hatte das Gericht erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des hessischen Gesetzes geäußert. Die Universität Gießen setzte daraufhin die Erhebung von Studiengebühren mit sofortiger Wirkung aus. Gießener Studierende, die bisher nicht gezahlt haben, werden nicht vom Studium ausgeschlossen. |