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Meinung
28.01.2008
Nachsicht kann nicht schaden Zum Artikel "Diskriminieren erlaubt" ein Kommentar von Jenny Genzmer
âNiemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werdenâ, steht also im Grundgesetz. Vielversprechend klingt das nicht. Etwas konkreter schon das âAllgemeine Gleichbehandlungsgesetzâ, dessen Ziel es ist âBenachteiligungen aus GrĂŒnden [...] einer Behinderung [...] zu verhindern oder zu beseitigen.â Leider kommt man mit Appellen an soziales MitgefĂŒhl nicht sehr weit, wenn GeschĂ€fte dahinterstehen. Da fĂŒrchtet man eher, dass einen behinderte Menschen mit ihren Begleitpersonen durch die ganzen Freikarte in den Ruin treiben und mit ihren RollstĂŒhlen die KinosĂ€le verstopfen. Wie wĂ€re es statt dessen, benachteiligten Menschen auch einfach einen Vorteil zu gönnen? |