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 Meinung
28.01.2008

Nachsicht kann nicht schaden

Zum Artikel "Diskriminieren erlaubt" ein Kommentar von Jenny Genzmer

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“, steht also im Grundgesetz. Vielversprechend klingt das nicht. Etwas konkreter schon das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“, dessen Ziel es ist „Benachteiligungen aus GrĂŒnden [...] einer Behinderung [...] zu verhindern oder zu beseitigen.“ Leider kommt man mit Appellen an soziales MitgefĂŒhl nicht sehr weit, wenn GeschĂ€fte dahinterstehen. Da fĂŒrchtet man eher, dass einen behinderte Menschen mit ihren Begleitpersonen durch die ganzen Freikarte in den Ruin treiben und mit ihren RollstĂŒhlen die KinosĂ€le verstopfen. Wie wĂ€re es statt dessen, benachteiligten Menschen auch einfach einen Vorteil zu gönnen?

Die wenigsten Behinderten wollen, dass man ihnen mit stĂ€ndigem Mitleid entgegentritt. Letztendlich mĂŒssen sie sich mit ihrer Behinderung arrangieren, wie andere es mit Asthma, einer Brille oder breiten HĂŒften auch tun. Aber in Anbetracht dessen, dass diese Menschen schon von vorneherein einen zusĂ€tzlichen Aufwand fĂŒr viele Dinge haben, die andere einfach schnell selbst erledigen und von ihrem verdienten Geld einen Großteil an das Sozialamt zurĂŒckzahlen mĂŒssen, kann ein bisschen Nachsicht nicht schaden.

von Jenny Genzmer
   

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