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Hochschule
27.04.2009
Klage abgewiesen Studiengebühren verstoßen nicht gegen das Gesetz für Ausbildungsförderung Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat im Februar Klagen gegen die Studiengebühren in Baden-Württemberg abgewiesen. Vier Studenten hatten in Karlsruhe und Freiburg geklagt und danach Berufung eingelegt. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat im Februar Klagen gegen die Studiengebühren in Baden-Württemberg abgewiesen. Vier Studenten hatten in Karlsruhe und Freiburg geklagt und danach Berufung eingelegt. Das VGH hat das vorausgegangene Urteil für rechtmäßig erklärt, da die Studiengebühren nicht gegen das Gesetz für Ausbildungsförderung verstoßen. |