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 Hochschule
27.04.2009

Klage abgewiesen

Studiengebühren verstoßen nicht gegen das Gesetz für Ausbildungsförderung

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat im Februar Klagen gegen die Studiengebühren in Baden-Württemberg abgewiesen. Vier Studenten hatten in Karlsruhe und Freiburg geklagt und danach Berufung eingelegt.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat im Februar Klagen gegen die Studiengebühren in Baden-Württemberg abgewiesen. Vier Studenten hatten in Karlsruhe und Freiburg geklagt und danach Berufung eingelegt. Das VGH hat das vorausgegangene Urteil für rechtmäßig erklärt, da die Studiengebühren nicht gegen das Gesetz für Ausbildungsförderung verstoßen. 

Drei der Kläger sahen sich durch das Ableisten des Wehrdienstes benachteiligt. Sie konnten ihr Studium erst zwei Semester später aufnehmen und mussten von Beginn an Studiengebühren bezahlen. Wer in ihrem Jahrgang keinen Wehrdienst leistete studierte dagegen vorerst gebührenfrei. Unter den vier Klägern befand sich außerdem eine alleinerziehende Mutter zweier Kinder über acht Jahre, welche argumentierte, dass durch die Studiengebühren ihre Erziehungsleistung eingeschränkt werde. Bis zum Wintersemester 2008/09 wurden nur Eltern von Kindern unter acht Jahren von den Gebühren befreit. Unabhängig von der Klage wurde in Baden-Württemberg dieses Semester die Altersgrenze auf 14 Jahre angehoben. 

Laut Pressemitteilung ließ der VGH eine Revision zu, da das Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung sei. Ob die Studenten Revision einreichen, ist noch nicht bekannt. Die allgemeinen Studiengebühren sind auch in anderen Bundesländern umstritten. In Nordrhein-Westfalen wurde 2007 eine Klage von Studierenden gegen die Gebühren abgelehnt. Hessen hat die Studiengebühren zum vergangenen Wintersemester abgeschafft.

von Anna Wüst
   

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