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 Hochschule
20.01.2009

Fehlinformation kann teuer werden

Wie eine Magisterstudentin beinahe zu viel bezahlen musste

Wer die Magisterarbeit als letzte Prüfung einen Monats nach Vorlesungsbeginn fertig hat, soll die Studiengebühren für das laufende Semesters zurückbekommen. Das Studentensekretariat soll Studenten darüber falsch beraten haben.

Wer seine Magisterarbeit als letzte Prüfungsleistung innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn fertig gestellt hat, sollte die Studiengebühren für das laufende Semesters zurückbekommen. Das bestätigten sowohl das Gemeinsame Prüfungsamt als auch das Studentensekretariat der Magistrantin Katharina Stenzelmeier (Name von der Redaktion geändert).

Die Studentin hatte rechtzeitig zum Stichtag am 5. November ihren Antrag gestellt. Doch man verwehrte ihr die Rückerstattung. Auch die schriftliche Bestätigung des Prüfungsamtes, dass ihre Arbeit rechtzeitig eingegangen war, half nichts. „Man hat mich darauf verwiesen, dass eine Antragstellung nur dann möglich sei, wenn die Arbeit korrigiert und benotet wäre“, erinnert sich Stenzelmeier.

Wenige Tage später unternahm sie einen weiteren Versuch, ihr Recht einzufordern. „Nach Rücksprache mit einer Vorgesetzten räumte die Sachbearbeiterin dann doch ein, dass die Abgabe der Arbeit ausgereicht hätte“, sagt Stenzelmeier. Die Rückzahlung wurde ihr jedoch auch diesmal verwährt. Die Begründung: Der 5. November sei der letztmögliche Termin für einen solchen Antrag gewesen.

Erst nachdem Katharina Stenzelmeier die Rechtsberatung aufgesucht hatte, zahlte das Sekretariat die Studiengebühren des Wintersemesters wieder zurück. Stenzelmeier zufolge sollen auch andere Studenten ebenso falsch beraten worden sein. Das Studentensekretariat teilte auf Anfrage mit, dass es wahrscheinlich keine weiteren Fälle gegeben hätte. Dezernatsleiter Dr. Andreas Barz schließt einen Fehler nicht aus, hält es aber für unwahrscheinlich, dass die zuständigen Mitarbeiter über diesen sich alljährlich wiederholenden Sachverhalt mehrfach falsch Auskunft erteilt haben sollen.

Barz verwies zudem auf das neue Landeshochschulgesetz: „Das beinhaltet eine anteilige Rückerstattung der Studiengebühren.“ Wenn man also falsch beraten wird oder aus anderen Gründen den Termin versäumt, sind zumindest nicht die gesamten Studiengebühren verloren.

von Christoph Straub
   

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