07.12.2010
Medizin unter einem Dach
Mitspracherecht des Landes soll ausgeweitet werden
Unikliniken und Medizinische FakultĂ€ten sollen zu einer âKörperschaft fĂŒr UniversitĂ€tsmedizinâ zusammengelegt werden.
Unikliniken und Medizinische FakultĂ€ten sollen zu einer âKörperschaft fĂŒr UniversitĂ€tsmedizinâ zusammengelegt werden.
Seit 1997 sind die Kliniken der UniversitĂ€ten Heidelberg, TĂŒbingen, Ulm und Freiburg Anstalten öffentlichen Rechts unter TrĂ€gerschaft des Landes. Als GewĂ€hrtrĂ€ger haftet das Land fĂŒr die Unikliniken, falls diese Kreditforderungen von GlĂ€ubigern nicht erfĂŒllen können. Die Unikliniken gehören somit, im Gegensatz zu den Medizinischen FakultĂ€ten, nicht zur UniversitĂ€t. Die damalige CDU-Landesregierung gewĂ€hrte den Unikliniken in einem Gesetz zur Hochschulreform weitreichende Entscheidungsfreiheit, um unter anderem die Wirtschaftlichkeit in der Krankenversorgung sicherzustellen.
Uniklinik und Medizinische FakultĂ€t sind bisher zwei selbststĂ€ndige Einheiten, die verschiedene Aufgaben wahrnehmen und unterschiedlich strukturiert sind. In vielen Bereichen, wie der Lehre und Forschung, kooperieren beide miteinander. Diese Verbindung soll jetzt institutionalisiert werden und eine âKörperschaft fĂŒr UniversitĂ€tsmedizinâ (KUM) gegrĂŒndet werden. GemÀà des Gesetzesentwurfs der Landesregierung soll so âenge Zusammenarbeit, Effizienz und Synergieâ sichergestellt werden.
Mit der KUM entsteht aber kein eigenstĂ€ndiges Organ der UniversitĂ€tsmedizin, sondern eine neue Teilinstitution der UniversitĂ€t. Hochschulmedizin und Krankenversorgung unterstehen damit der UniversitĂ€t. Dieses sogenannte âIntegrationsmodellâ der Landesregierung sieht auĂerdem die Einrichtung einer landesweiten GewĂ€hrtrĂ€gerversammlung vor. Mit diesem Instrument will das Land die âWahrnehmung seiner politischen Verantwortlichkeitâ verbessern.
Die GewĂ€hrtrĂ€gerversammlung, der im gleichen MaĂe Vertreter der Ministerien fĂŒr Wirtschaft, Finanzen und Soziales und des Landesparlaments angehören wie medizinisches FĂŒhrungspersonal, sei fĂŒr die âstrategische Gesamtplanungâ der vier neuen Körperschaften verantwortlich. Dies betrĂ€fe vor allem Wirtschafts- und Finanzfragen. Die GewĂ€hrtrĂ€gerversammlung erlaube es dem Land aber auch, âkorrigierend einzugreifen, wenn gewichtige Interessen des Landes oder der UniversitĂ€tsmedizin berĂŒhrtâ seien. Falls es innerhalb der verschiedenen Gremien zu Unstimmigkeiten kommt, habe das Wissenschaftsministerium das letzte Wort.
Die Landtagsabgeordnete Theresia Bauer (BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen) kritisiert den Entwurf der Landesregierung. Sie wirft der Regierung vor, âauf den letzten DrĂŒcker die Hochschulmedizin grundlegend umbauenâ zu wollen. So wĂŒrde die Zusammenlegung der Unikliniken und FakultĂ€ten Entscheidungen nicht erleichtern, sondern durch die neu entstandenen Gremien innerhalb der KUM erschweren. Anstatt die Organisationsstruktur zu entschlacken, wĂŒrde ein âOrganisationsgestrĂŒppâ und somit Intransparenz geschaffen.
Sie bemÀngelt im Besonderen, dass durch die Eingliederung der Unikliniken in die UniversitÀt und das erweiterte Mitspracherecht der Politik die Wirtschaftlichkeit der Krankenversorgung vernachlÀssigt wurde. Des Weiteren sei die Umstrukturierung der UniversitÀtsmedizin nicht strukturellen Problemen geschuldet, sondern Personalproblemen.
An den vier UniversitĂ€tskliniken hĂ€uften sich in den vergangegen Jahren Misswirtschaft und Skandale. Bauer kritisiert, dass das Land diese Probleme auch mit den vorhanden Kontrollmöglichkeiten hĂ€tte erkennen und beheben können, diese Verantwortung aber nicht wahrgenommen habe. AuĂerdem werde das Landesparlament durch die ZustĂ€ndigkeit des Wissenschaftsministeriums in vielen Fragen entmĂŒndigt und könne keine Kontrolle ĂŒber die Hochschulmedizin ausĂŒben.
Kritik am Vorhaben des Wissenschaftsministers Ă€uĂert nicht nur die Opposition im Landtag. So sagte Manfred LautenschlĂ€ger, Aufsichtsrat des Heidelberger Klinikums, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, durch die Eingriffsmöglichkeiten der Politik werde die KonkurrenzfĂ€higkeit mit privaten Kliniken gefĂ€hrdet.
Wie weitreichend das Land dann tatsĂ€chlich in Entscheidungen der Kliniken eingreifen wĂŒrde, bleibt abzuwarten. Der Gesetzesentwurf der Landesregierung soll am 7. Dezember in den Landtag gebracht werden und noch in dieser Legislaturperiode bis MĂ€rz 2011 abgestimmt werden. Wird das Gesetz angenommen, soll die Umsetzung bis 2013 erfolgen.
von Fiona Byrne