Dies ist ein Archiv der ruprecht-Webseiten, wie sie bis zum 12.10.2013 bestanden. Die aktuelle Seite findet sich auf https://www.ruprecht.deruprecht/Schlagloch-doppelkeks-Jubiläum 
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		07.12.2011  
			Sollte die NPD verboten werden? JA Claudia Roth (Bundesvorsitzende BĂĽndnis 90/Die GrĂĽnen) Seit bekannt ist, dass zwischen den Terroristen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ und der NPD Kontakte bestanden, wird der Ruf nach einem NPD-Verbot wieder laut. 2003 scheiterte bereits ein Versuch. Heute ist das Verbot ebenso umstritten wie vor acht Jahren. Die Neonazi-Mordserie hat uns alle aufgeschreckt. Die Verbrechen sind ein massiver Anschlag auf das friedliche Zusammenleben in unserem Land. Das dĂĽrfen wir nicht hinnehmen. Es ist unfassbar und nur schwer zu glauben, dass in Deutschland ĂĽber fast eine Dekade Morde und Anschläge aus rechtsextremen Motiv heraus geschehen konnten. Der Fakt, dass die verantwortlichen PolitikerInnen und Behörden in Bund und Ländern offenbar auf dem rechten Auge blind waren, ist unerträglich. Rechtsextremes und rassistisches Gedankengut ist in unserer Gesellschaft weit verbreitet. So erreichte die NPD bei den letzten Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern in manchen Gegenden zweistellige Ergebnisse und wurde in einigen Gemeinden gar stärkste Kraft. Ganz nach dem Motto „Nadelstreifen und Baseballschläger“ verfolgen rechtsextreme und rassistische Gruppen ein doppeltes Spiel, um mit Präsenz vor Ort fĂĽr gesellschaftliche Akzeptanz und mit Gewaltbereitschaft im Hintergrund fĂĽr Anerkennung in der Szene zu sorgen. Die ideologische Nähe von Schlägern in den freien Kameradschaften und den Schlipsträgern in der NPD hat sich zu einer direkten Kooperation ausgeweitet. Inzwischen sind auch die Verbindungen der NPD zu den aufgedeckten rechtsterroristischen Strukturen offensichtlich. Das alles muss endlich Konsequenzen haben. Es ist fĂĽr mich nicht mehr hinnehmbar, dass sich rechtes Gedankengut hinter dem Parteienprivileg versteckt und verfassungsfeindliche Inhalte mit öffentlichen Mitteln finanziert werden. Ich setze mich daher fĂĽr ein Verbotsverfahren ein, wenn die Voraussetzungen dafĂĽr gegeben sind. Die Bundesregierung muss Beweise fĂĽr ein Verfahren sammeln, Verfassungs-Hindernisse beseitigen und die Aussicht eines solchen Verfahrens prĂĽfen. Auch die Rolle von V-Leuten muss geprĂĽft werden. Generell bezweifeln wir, dass V-Leute innerhalb der NPD einen Beitrag dazu leisten, Gewalt zu verhindern. Wir denken, dass ihre Arbeit und Engagement sogar zur Stabilisierung der Partei beitragen. Schon beim ersten, gescheiterten Verbotsverfahren 2003 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass eine Partei, die Gewalttaten fördert, dringstens verboten werden mĂĽsse. Damals gab es noch keine Hinweise darauf, doch jetzt sind sie unĂĽbersehbar. Ich bin mir bewusst, dass ein Verbot im Kampf gegen rechte Ideologien kein Allheilmittel sein kann. Aber gerade die staatliche Finanzierung und das Auftreten als demokratische Partei ermöglicht es der NPD, handlungsfähig zu bleiben, im öffentlichen Raum aufzutreten und ihre Parolen zu verbreiten. Ein Verbot kann nur nachhaltig Wirkung entfalten, wenn es fĂĽr die organisierten Neo-Nazis keine Ausweichmöglichkeiten in andere Strukturen gibt und demokratische Arbeit in Jugendzentren und Schulen angeboten wird. Hierzu gehören auch der konsequente Ausbau von Aussteigerprogrammen, die ĂĽber EXIT hinausgehen.   |