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 Hochschule
13.07.2011

Doktortitel adieu

Koch-Mehrin wehrt sich gegen Verfahren

Silvana Koch-Mehrin

(Dr.) Silvana Koch-Mehrin

Seit Mitte Juni sind die Untersuchungen zu den Plagiatsvorwürfen gegen Silvana Koch-Mehrin abgeschlossen und die Entscheidung steht fest: Der Doktortitel wird aberkannt. Mit ihrem Verhalten während des Verfahrens setzt Heidelberg Standards.

Nach Bekanntwerden der Aberkennung kündigte die FDP-Politikerin gegenüber der Presse an, gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen zu wollen. Als Grund gab sie an, dass die Historische Fakultät bereits vor elf Jahren, als ihr der Titel verliehen wurde, von den monierten Textstellen gewusst habe.

Auch die Öffentlichkeit fragt sich, ob so etwas denn einfach übersehen werden könne. Professor Manfred Berg, Dekan der Philosophischen Fakultät und Vorsitzender des Promotionsausschusses, der über diesen Fall beriet, ist sich sicher, dass die Entscheidung sachlich und rechtlich geboten war. Er sieht einer eventuellen Klage mit Gelassenheit entgegen. Schließlich habe der Ausschuss die Dissertation sorgfältig geprüft und den Beschluss der Aberkennung nach einem ordnungsgemäßen Verfahren getroffen.

Nachdem die Universität von den Betreibern der Webseite VroniPlag Wiki darauf aufmerksam gemacht worden war, dass einige Textstellen in Silvana Koch-Mehrins Dissertation als Plagiate enttarnt worden seien, machte sich der Promotionsausschuss zunächst an die schwierige Aufgabe, die Arbeit auf nicht gekennzeichnete Zitate hin zu überprüfen.

Der Ausschuss fand im Verlauf der Prüfung 120 Stellen, die aus anderen Publikationen abgeschrieben und nicht als Zitate kenntlich gemacht waren. Damit, so Berg, sei der Tatbestand des Plagiats erfüllt. Die Universität schickte eine Synopse der beanstandeten Stellen an Frau Koch-Mehrin und bat sie um eine schriftliche Stellungnahme. Diese kam gemeinsam mit der Bitte um einen Termin zur persönlichen Anhörung, der am 14. Juni diesen Jahres stattfand und ihr die Möglichkeit gab, sich noch einmal zu den Plagiatsvorwürfen zu äußern. Nach der Anhörung fasste der Promotionsausschuss den Beschluss, Frau Koch-Mehrin den Doktortitel zu entziehen.

In ihrer Reaktion auf diese Entscheidung räumte Koch-Mehrin ein, dass ihre Arbeit Schwächen und Fehler aufweise, diese aber bereits in die Benotung eingeflossen seien. Sie unterstellt damit, dass ihre Gutachter die Plagiate vor elf Jahren bereits erkannt hätten, sie jedoch euphemistisch als „Schwächen“ eingestuft und ignoriert hätten. Berg weist diese Darstellung entschieden zurück. Niemand habe im Promotionsverfahren je den Verdacht geäußert, die Dissertation könne Plagiate enthalten. Er möchte, dass dieses Verfahren in der Öffentlichkeit verstanden wird. Die Fakultät sei verpflichtet, Plagiatsvorwürfe zu prüfen und habe dies im Fall Koch-Mehrin mit großer Sorgfalt und unvoreingenommen getan. 

Eine der häufigsten Fragen, die Berg gestellt wird, ist, warum die Gutachter der Arbeit die Plagiate nicht erkannt hatten. Wie kann es sein, dass die abgeschriebenen Stellen von zwei Experten des Fachs gelesen werden, ohne dass diese aufmerksam wurden? Berg steht hinter seinen Kollegen: „Es passiert selten, dass man eine Textstelle beim Lesen eindeutig wiedererkennt. Schließlich kann man ja nicht die gesamte Literatur im Kopf haben.“ Er ist überzeugt, dass die Gutachter in dieser Hinsicht keine Mitschuld trifft. 

Eine andere Frage ist die nach Plagiatssoftware und warum man die im Jahr 2000 bereits verfügbare Technik nicht genutzt hatte. Was hierbei vergessen wird – damit das Programm ein Plagiat als solches erkennen kann, muss es auf eine Bibliothek digitalisierter Texte zurückgreifen können. Und die war vor elf Jahren bei Weitem nicht so umfangreich wie sie es heute ist. 

Inzwischen findet man einen Großteil der Fachliteratur in digitaler Form im Internet und kann so Plagiate recht einfach entdecken. Es wäre also ein Leichtes, jede Arbeit einfach durch ein Programm laufen zu lassen, bevor man sie überhaupt benotet. An einigen Instituten ist dies auch üblich.

Am Historischen Seminar möchte man diese Praxis vorerst nicht einführen. Nach mehrjähriger enger Zusammenarbeit bei einer Promotion entwickele sich schließlich ein Vertrauensverhältnis zwischen Doktorvater oder -mutter und Doktorand. Wenn die Doktoranden Probleme hätten, etwa mit Fristen, sollten sie das vertrauensvolle Gespräch suchen, anstatt zu unerlaubten Mitteln Zuflucht zu nehmen. „Würden wir alle Arbeiten ohne konkreten Verdacht auf Plagiate prüfen, würde dies die falsche Botschaft senden. Wir würden die Verfasser a priori unter Generalverdacht stellen. Das ist eindeutig der falsche Weg,“ meint Berg. Das heiße aber nicht, dass das Vertrauen unbegrenzt ist. Sobald es auch nur den geringsten Plagiatsverdacht gebe, würde man die Softwares natürlich nutzen, um sich einfach und schnell Gewissheit zu verschaffen. Deshalb sehen die Lehrenden die Plagiatssoftwares auch als große Hilfestellung an. 

Berg ist sicher, dass der Promotionsausschuss die richtige Entscheidung mit der Aberkennung von Koch-Mehrins Doktortitel getroffen hat. Damit habe die Universität Heidelberg Standards für den Umgang mit Plagiatsvorwürfen gesetzt, was auch in der Öffentlichkeit hervorgehoben worden sei. „Es ist wichtig“, so Berg, dass „niemand glaubt, in Heidelberg könne man mit einem Plagiat promovieren“.

von Claudia Pollok
   

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