Dies ist ein Archiv der ruprecht-Webseiten, wie sie bis zum 12.10.2013 bestanden. Die aktuelle Seite findet sich auf https://www.ruprecht.deruprecht/Schlagloch-doppelkeks-Jubiläum 
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		09.01.2012  
			Kindergeld neu geregelt Die Einkommensprüfung fällt weg Im September hat der Bundestag das Steuervereinfachungsgesetz 2011 verabschiedet. Laut Gesetzesbegründung soll damit das Besteuerungsverfahren rationalisiert und modernisiert werden. Damit wird auch für Studenten einiges einfacher. Ab 2012 werden Steuerzahler und Steuerverwaltung von Erklärungs-, Prüf- und Verwaltungsaufwand entlastet. Auch für das Kindergeld wurden neue Regelungen festgelegt. Bisher galt, dass ein Anspruch auf Kindergeld für volljährige Kinder nur dann besteht, wenn diese über eigene Einkünfte und Bezüge verfügen, die 8004 Euro nicht überschreiten. Ab dem 1. Januar 2012 fällt die Einkommensprüfung, sowie die Einkünfte- und Bezügegrenze aufgrund des damit verbundenen Verwaltungsaufwands weg. Ausgeschlossen vom Anspruch auf Kindergeld sind in Zukunft diejenigen, die nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung oder eines Erststudiums einer Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit nachgehen. Dabei handle es sich weder um ein Ausbildungsverhältnis noch um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis. Wer also aufgrund seines bisherigen Einkommens auf das Kindergeld verzichten musste, sollte sich jetzt informieren, ob durch die Neuregelung bald ein Anspruch besteht.  |