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Hochschule
14.06.2012
Schlichtung in Heidelberg Übervorteilung der Studierenden bei Geldfragen auf zentraler Ebene? Die Studiengebühren wurden ersetzt. Bei den dafür eingeführten Qualitätssicherungsmitteln haben die Studierenden ein Vetorecht. Daher wird in Heidelberg geklärt, wie man im Falle eines Vetos eine Lösung findet. Der Vorschlag des Rektorats hierzu dürfte verstören. Man stelle sich vor: Zwei eigentlich gleichberechtigte Parteien sind sich uneins und es wird ein Schlichter bestellt. Normalerweise würden sich entweder beide Parteien einvernehmlich auf ihn einigen oder aber wenigstens an der Wahl beteiligt sein. Das Rektorat der Universität Heidelberg sieht das anders: Es möchte in dem aktuellen Vorschlag den Schlichter ohne Zustimmung oder Mitwirkung der Studierenden benennen – jedenfalls bei den zentralen Qualitätssicherungsmitteln, über die das Rektorat verfügen möchte. Für den Fall, dass kein Einvernehmen vorliegt, erließ das Ministerium die Einvernehmsenersetzungsverordnung (EEVO). In dieser wird geregelt, wie sich die Beteiligten an der Hochschule auf ein Schlichtungsverfahren einigen können. Gibt es hierbei keinen Konsens, wird nach einem Modell in der EEVO geschlichtet. Nach der EEVO ist der Vorschlag des Rektorats möglich, vorausgesetzt er wird im Einvernehmen mit den Studierenden beschlossen. Gerade hier sind die studentischen Vertreter im Senat aber grundlegend anderer Auffassung. Sie sprechen von nachträglichen Änderungen des Senatsprotokolls beziehungsweise des -beschlusses durch den Rektor. Einander widersprechende Fassungen des Protokolls sollen dies belegen. Hieran sollen weder die Studierenden noch die anderen Mitgliedern des Senats beteiligt worden sein. Diese Änderungen habe der gliedern Senat am 22. Mai sogar nachträglich legitimiert. Die Studierenden bekunden ihre Entrüstung: „Wir sind nach wie vor sprachlos über die Vorgänge bezüglich der Ergebnisse der Senatssitzung am 7. Februar.“ Neben der nachträglichen Legitimierung durch den Senat selbst steht nun die Rechtmäßigkeit dieser Regelung grundsätzlich in Frage. Trotz einer Anfrage vor zwei Wochen wollte das gesamte Rektorat nach langem Hin und Her doch nicht Stellung beziehen, da der Rektor im Urlaub sei. Die Fachschaftskonferenz (FSK) sieht das Schlichtungsmodell des Rektorats kritisch: „Es leuchtet ein, dass der Rektor, der bisher die Studierenden in der zentralen Kommission noch vor Zeiten des Einvernehmens persönlich ernannt hat, jetzt zumindest den Schlichter persönlich ernennen wollte.“ Für die FSK versucht das Rektorat an die Zeiten der Studiengebühren anzuknüpfen. Damals hatten die Studierenden nur eine beratende Stimme. In Zeiten der formalen Gleichberechtigung versucht das Rektorat wohl nun, die Schlichtung wenigstens stärker beeinflussen zu können. „Aber selbst nach der EEVO muss das ausschlaggebende Mitglied einvernehmlich benannt werden. Am besten aber wäre jedoch ein konsensorientiertes Verfahren, in dem man sich auf eine Person verständigt, die das Vertrauen beider Seiten genießt“, so die FSK weiter. Demnach wäre das Heidelberger Modell kein Fort- sondern ein Rückschritt. Der künftige Schlichter Jochen Tröger plädiert ebenfalls für eine konsensorientierte Wahl: „Ich halte es für sinnvoll – und so habe ich das Rektorat und die Studierenden im bisherigen Prozedere auch verstanden – wenn sich beide Parteien auf Augenhöhe im Konsens auf eine Ombudsperson verständigen.“ Alle Interessierten können am Montag, 18. Juni in der öffentlichen Sitzung der AG Studentische Mitbestimmung mitdiskutieren. Vom Ministerium lag bis zum Redaktionsschluss keine Stellungnahme vor. |