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 Heidelberg
28.01.2013

Finanzierung verbessert

Gesetzesänderungen eröffnen neue Spielräume

Seit 1. Januar gelten gesetzliche Änderungen, die die Studienfinanzierung erleichtern. Die Verdienstgrenzen für Minijobs und die Gleitzone wurden um 50 Euro angehoben. Geringfügig Beschäftigte dürfen jetzt bis zu 450 Euro im Monat verdienen, ohne Abgaben  zahlen zu müssen.

Dafür sind nun Minijobs rentenversicherungspflichtig. Bafög-Empfänger dürfen 400 Euro verdienen; Mehreinkommen führen zu einer BAföG-Kürzung. Die Gleitzone gilt jetzt für Einkommen zwischen 450,01 und 850 Euro. Beschäftigungen in der Gleitzone sind im Gegensatz zu geringfügigen Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig, jedoch zu reduzierten Beitragssätzen.

Anstelle der Rundfunkgebühr zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist seit 2013 der Rundfunkbeitrag getreten. Er wird nicht pro Person erhoben, sondern pauschal pro Haushalt und beträgt 17,98 Euro im Monat. In Wohngemeinschaften muss nur ein Bewohner bestimmt werden, der den Rundfunkbeitrag zahlt. BAföG-Empfänger können sich weiterhin vom Beitrag befreien lassen.

Zum 1. April kann der KfW-Studienkredit nun auch für Master-, Promotions- und Zweitstudiengänge beantragt werden. Die Altersgrenze bei Studienbeginn wurde auf 44 Jahre angehoben. Ab 1. März kann ein fester Zinssatz für die Rückzahlung vereinbart werden.

von Madalina Draghici
   

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